02.01.2013

BERLIN. Zu der Forderung in der FDP nach Abschaffung der Steuerklasse V erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Nicole BRACHT-BENDT:

Frauen und Männer müssen gleiche Bedingungen im Erwerbsleben haben. Die Reform der Steuerklassen ist überfällig. Die Steuerklasse V ist nicht mehr zeitgemäß und bestraft durch die hohen Abzüge vom Bruttogehalt viele erwerbstätige Frauen. Es spricht nichts dagegen, die steuerlichen Splitting-Vorteile nicht mit der Steuerklärung geltend zu machen.

Die frauenfeindliche Steuerklasse V ist einer der Gründe, warum Deutschland beim Ländervergleich des Lohngefälles weit hinten rangiert. Für Frauen muss es sich endlich finanziell lohnen, nach einer familienbedingten Unterbrechung wieder in den Beruf zurückzukehren. Es kann nicht sein, dass Frauen langfristig Minijobs übernehmen, weil volle Arbeitsstellen für sie steuerlich keine Anreize bieten. Auf Dauer sind sie keine Alternative. Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, dass Jobhürden für Frauen kurzfristig abgebaut werden.

Durch das Engagement der FDP-Bundestagsfraktion entfällt die Praxisgebühr zum Jahresbeginn. „Die Patienten, aber auch die Arztpraxen, werden spürbar entlastet. Zudem war die Gebühr ein bürokratisches Ärgernis“, sagt die FDP-Bundestagsabgeordnete Nicole Bracht-Bendt in einer Pressemitteilung.  Die Gebühr hatte jährlich über 360 Millionen Bürokratiekosten verursacht, ihre gewünschte Steuerungswirkung aber nie entfaltet.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat lange für die Abschaffung der Praxisgebühr gekämpft. Letztlich waren gute Argumente und eine solide Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung ausschlaggebend, um die Zweifler zu überzeugen. Bracht-Bendt: „Die 10-Euro-Gebühr hat ihre Lenkungswirkung schließlich nie entfaltet.“ Zudem gehörten die Überschüsse der Krankenkassen den Versicherten. „Krankenkassen sind keine Sparkassen“, so Nicole Bracht-Bendt.

BERLIN. Zum  Kabinettsbeschluss des Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamte erklärt die seniorenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Nicole BRACHT-BENDT:

Mit dem Gesetz zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamte trägt die Koalition dem zunehmenden Bedürfnis nach einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Rechnung. Dies ist ein weiterer Meilenstein für den demografischen Wandel.

Der flexiblere Eintritt in den Ruhestand für Beamte ist gleichzeitig ein weiterer konkreter Schritt auf dem Weg zu einer Kultur des flexiblen Eintritts in die Rente für alle, den die Liberalen seit langem fordern. Der Bund muss für diese gesellschaftlichen Veränderungen Vorreiter sein.

Bereits im März vergangenen Jahres hatte das Bundeskabinett mit dem neuen Familienpflegegesetz für die private Wirtschaft einen wichtigen Schritt bei der Neuausrichtung der Pflege unternommen. Die schwarz-gelbe Koalition hilft damit Menschen, die gepflegt werden müssen und unterstützt die vielen Angehörigen, die pflegen. Das Gesetz ist am 1.1.2012 in Kraft getreten.

Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt,  dass die Koalition mit beiden Gesetzen dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, ein großes Stück näher gekommen ist.

 

FDP-Bundestagsabgeordnete Nicole Bracht-Bendt holt nach Staatssekretärin nun Gesundheitsminister Bahr zu Gesprächen in die Region

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr informierte sich heute im Winsener Krankenhaus über die angespannte Situation der niedersächsischen Krankenhäuser, die in Konkurrenz zu den Häusern in Hamburg stehen. Der Besuch  kam auf Initiative der FDP-Bundestagsabgeordneten Nicole Bracht-Bendt zustande. Bereits auf ihre Initiative hin war vorigen Monat die Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ulrike Flach, zu Gast.

Bundesgesundheitsminister Bahr zeigte sich über Angebot und Ausstattung des Winsener Krankenhauses angetan. In einer Diskussion wies er darauf hin, dass die Wünsche der Krankenhäuser im Hinblick auf eine Neustrukturierung derAbrechnungen im Bundesrat von Bayern und Hamburg blockiert werden, sie seien die größten Gegner. Er selber sieht auch Änderungsbedarf.

Nicole Bracht-Bendt hat den Minister eingeladen, weil sie die Aufmerksamkeit des Bundesministers auf die finanzielle Schieflage, in die viele niedersächsische Kliniken geraten sind, lenken will. Die Vergütungen für medizinische Leistungen, die Krankenhäuser von den Krankenkassen erhalten, sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Niedersachsen ist Schlusslicht bei den Vergütungen und muss doch mit den wesentlich besser ausgestatteten Kliniken im benachbarten Hamburg konkurrieren. Eine Situation, die viele Krankenhäuser nicht bewältigen. Schon knapp die Hälfte von ihnen schreibt rote Zahlen und ist in der Existenz bedroht. Nicole Bracht-Bendt: „Eine hochwertige Krankenversorgung ist Lebensqualität. Um die Angebotsstruktur in der Metropolregion Hamburg zu erhalten, braucht es starke Allianzen. Nur gemeinsam können wir etwas bewirken“.

 

BERLIN. Zur Aufforderung von EU-Kommissarin Viviane Reding nach Umsetzung des EU-Gesetzesentwurfs zur Einführung einer festen Frauenquote von 40 Prozent in Aufsichts- und Verwaltungsräten erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Nicole BRACHT-BENDT:

Die ständigen Drohgebärden von EU-Kommissarin Viviane Reding ändern nichts daran, dass die Mehrheit der Deutschen eine Frauenquote in Aufsichts- und Verwaltungsräten von DAX-Unternehmen ablehnt. Die FDP- Bundestagsfraktion wehrt sich gegen die Einmischung Brüssels in unternehmerische Entscheidungen und pocht auf Subsidarität der EU-Staaten.

Mit einer starren Quote für die kleine Zahl an Top-Positionen in der Wirtschaft schafft man ohnehin keine Geschlechtergerechtigkeit.

Die FDP-Bundestagsfraktion will mehr Frauen in allen Führungspositionen in der Wirtschaft und öffentlichen Behörden. Dabei unterstützen die Liberalen die Wirtschaft bei ihren vielfältigen Initiativen, um gut ausgebildete Mitarbeiter an sich zu binden. Auch ohne starre Quote ist in den Führungsetagen der Unternehmen spürbar Bewegung: 40 Prozent aller neu besetzten Aufsichtsratsposten gingen im vergangenen Jahr an Frauen. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

 

Berlin, den 14. Dezember 2012

Liebe liberale Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,

in der letzten Sitzungswoche des Bundestages in diesem Jahr haben wir noch einmal weit reichende Entscheidungen getroffen: So zum Beispiel haben wir am heutigen Freitag mit großer Mehrheit im Plenum den Türkei-Einsatz beschlossen. Deutschland wird Patriot-Systeme und bis zu 400 Bundeswehrsoldaten zum Schutz vor Angriffen aus Syrien in das Nato-Partnerland Türkei schicken. Zusammen mit den USA und den Niederlanden soll der Schutz der türkischen Bevölkerung und des Staatsgebietes aufrecht erhalten werden. Die Türkei ist vom Syrien-Konflikt am stärksten betroffen. Die Verstärkung der Nato-Luftverteidigung ist eine ausschließlich defensive Maßnahme. Das Mandat ist bis zum 31. Januar 2014 befristet und kostet insgesamt 25 Millionen Euro. Nicht außer acht lassen sollten wir, dass der Bundeswehrverband dazu vor den Gefahren eines möglichen Chemiewaffeneinsatzes in Syrien für die deutschen Soldaten beim geplanten «Patriot»-Einsatz in der Türkei gewarnt hat. Der Bundeswehrverband hätte sich gewünscht, dass Kräfte für den ABC-Schutz vor Ort von vornherein eingeplant worden wäre, denn sollte das Assad-Regime tatsächlich chemische Kampfstoffe einsetzen, reiche es nicht, diese Kräfte in Deutschland vorzuhalten.

 

Beschneidung

Nach wochenlangen hitzigen Diskussionen hat der Bundestag am Donnerstag Rechtssicherheit für Beschneidung in Deutschland wiederhergestellt. Vor allem für jüdische und muslimische Eltern sowie Ärzte und einige wenige Beschneider in Deutschland ist das von großer Bedeutung. Auch ich habe dem Gesetz nach reiflicher Überlegung zugestimmt.

 

 

 

 

Die gesetzliche Klarstellung war nach Auffassung des Deutschen Bundestages nötig geworden, weil das Kölner Landgericht in einer Einzelfallentscheidung die Zirkumzision eines minderjährigen Jungen durch einen Arzt als rechtswidrige Körperverletzung gesehen hatte. Zuvor war die Rechtmäßigkeit des seit Jahrtausenden praktizierten Eingriffes der Beschneidung nach Elterneinwilligung, wie sie auch bei anderen chirurgischen Eingriffen vonnöten ist, nirgendwo in Deutschland rechtswirksam infrage gestellt worden. Mit dem Gesetz wurde der rechtliche Status quo ante wiederhergestellt – allerdings in der Form, dass die Einhaltung der Regeln der ärztlichen Kunst im Gesetz noch einmal explizit normiert wurde. Abgesehen davon ist mir wichtig: Bei der sehr emotional geführten Debatte wurde immer wieder das Thema Beschneidung benutzt, um das Phänomen Religion an sich zu attackieren sowie als rückständig zu brandmarken. Das halte ich für bedenklich, Religionsfreiheit ist ein hohes Gut.

 

Grundfreibetrag

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am Mittwochabend leider lediglich auf die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags geeinigt. Nicht beschlossen wurde der Abbau der kalten Progression, das Phänomen, dass Lohnerhöhungen in Verbindung mit der Inflation durch Steuermehrbelastung aufgefressen werden. Das wollten wir, Union und FDP, ändern, SPD und Grüne lehnten es wegen befürchteter Steuerausfälle für die Länder ab. Durch die Anhebung des Grundfreibetrags werden die Bürger in einem Volumen von 2,5 Milliarden Euro jährlich entlastet.

 

Mietrechtsnovelle

Am Donnerstag hat der Bundestag die neue Mietrechtsnovelle beschlossen. Ich habe mitgestimmt, mache aber keinen Hehl daraus, dass ich Bauchweh dabei hatte, weil ich befürchte, dass im Vermittlungsausschuss die beschlossenen Erleichterungen für Vermieter zurück genommen werden. (Fakten zur Mietrechtsnovelle finden Sie in der Anlage.)

 

Was passierte sonst noch in dieser Sitzungswoche?

Als Mitglied des Familienausschusses und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion habe zum  Ersten Gleichstellungsbericht einer Sachverständigenkommission darauf hin gewiesen , dass wir im Hinblick auf Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen schon ein gutes Stück voran gekommen, aber noch nicht am Ziel sind. Bei der Gleichstellung muss der Weg das Ziel sein. Es gibt immer noch erhebliche, sich mit dem Alter vergrößernde Lohnunterschiede. Und nicht zuletzt beobachten wir einen zwar steigenden, aber zu geringen Frauenanteil in Führungspositionen der Unternehmen. Hier sind wir uns in den Fraktionen alle einig, das muss sich ändern. Der Gleichstellungsbericht macht deutlich, dass wir Gleichstellungspolitik aus der Lebensverlaufsperspektive betrachten sollten. Was wir brauchen, ist eine klare Linie und keine Fehlanreize, die uns kurzfristige Vorteile überbewerten lassen. Das gilt beispielsweise für eine gesetzliche Frauenquote.

In einer Experten-Anhörung beschäftigten wir uns im Familienausschuss mit der künftigen Finanzierung von Frauenhäusern.  Sie obliegt den einzelnen Bundesländern, es wird an Lösungsmodellen gearbeitet, wie eine bedarfsgerechte – und nicht einheitliche – Finanzierung möglich ist.

Noch ein Wort zum Vermittlungsausschuss: Der Bundesrat hat am Donnerstag in diesem Gremium zahlreiche steuerliche Regelungen des Jahressteuergesetzes infrage gestellt bzw. die aus Sicht der Koalition nicht akzeptabel sind. So ist zum Beispiel auf Betreiben der Bundesländer eine Regelung aufgenommen worden, die eine explizite Benachteilung der Privatwirtschaft gegenüber öffentlichen Körperschaften vorsieht. Für mich als Liberale ist dies ein Unding. Während der Bundesrat die Umstrukturierung öffentlicher Gebietskörperschaften mit dem Verweis auf zusätzliche Kostenbelastungen von der Grunderwerbsteuer befreien will, soll diese bei privaten Unternehmen stets in vollem Umfang fällig werden. Inakzeptabel!

Außerdem enthält der Vermittlungsvorschaft auf Betreiben von SPD und Grünen zahlreiche Regelungen, die im Endeffekt auf weitere Steuerbelastungen für den Mittelstand hinauslaufen. Das ist mit uns nicht zu machen.

Nächste Woche bin ich wieder im Wahlkreis: Im Mittelpunkt der Termine steht am Dienstag der Besuch von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, der sich in die Debatte um die Finanzierung der Krankenhäuser im Landkreis Harburg einbringen will. Auf meine Initiative hin finden Gespräche im Krankenhaus Winsen und mit Journalisten statt.Über die Ergebnisse werde ich Ihnen nächste Woche in meinem Newsletter aus dem Wahlkreis berichten.

Ich grüße Sie aus dem verschneiten Berlin und wünsche Ihnen ein schönes 3. Adventswochenende.

Ihre

Nicole Bracht-Bendt

 

 

Gesundheitsminister Bahr kommt

13. Dezember 2012

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr besucht am Dienstag, 18. Dezember 2012 das Winsener Krankenhaus. Dort will er sich im Gespräch mit Norbert Böttcher, Geschäftsführer der Krankenhäuser Buchholz und Winsen, über die Situation der niedersächsischen Kliniken und insbesondere der Krankenhäuser in der Metropolregion Hamburg informieren.

Der Besuch des Ministers ist das Ergebnis des Engagements der Bundestagsabgeordneten Nicole Bracht-Bendt. Sie will die Aufmerksamkeit des Bundesministers auf die finanzielle Schieflage lenken, in die viele niedersächsische Kliniken geraten sind.

Die Vergütungen für medizinische Leistungen, die Krankenhäuser von den Krankenkassen erhalten, sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Niedersachsen ist Schlusslicht bei den Vergütungen und muss doch mit den wesentlich besser ausgestatteten Kliniken im benachbarten Hamburg konkurrieren. Eine Situation, die viele Krankenhäuser nicht bewältigen. Schon knapp die Hälfte von ihnen schreibt rote Zahlen und ist in der Existenz bedroht.

Was bedeutet diese Entwicklung für den Landkreis Harburg? Und welche Möglichkeiten gibt es, positiv auf den sich abzeichnenden Umbau im Gesundheitswesen einzuwirken? Das soll Gegenstand der Gespräche im Winsener Krankenhaus sein.

Nicole Bracht-Bendt:„Eine hochwertige Krankenversorgung ist Lebensqualität. Um die Angebotsstruktur in der Metropolregion Hamburg zu erhalten, braucht es starke Allianzen. Nur gemeinsam können wir etwas bewirken“.

BERLIN. Zum Scheitern der Gespräche über die Erhebung einer Subsidiaritätsrüge gegen den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission für eine Frauenquote in Aufsichtsräten erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Nicole BRACHT-BENDT:

Die Liberalen bedauern das Scheitern der Gespräche mit der CDU/CSU-Fraktion über die Erhebung einer Subsidiaritätsrüge durch den Deutschen Bundestag. Damit verpasst das Parlament die Chance, diese Einmischung Brüssels in nationale Belange und eine von der EU vorgegebene Frauenquote zu stoppen. Auch eine Reihe anderer nationaler Parlamente berät über die Erhebung einer Subsidiaritätsrüge. Die achtwöchige Frist dafür läuft am 15. Januar 2013 aus.

Damit besteht die Gefahr, dass die Befugnisse der nationalen Parlamente in dieser Frage ausgehöhlt werden und die Kompetenz, zu entscheiden, ob und in welchen Bereichen Quoten eingeführt werden, faktisch an die EU-Kommission übergeht.

Die EU ist nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung nur zuständig, soweit ihr Kompetenzen übertragen werden, was hier nicht der Fall ist. Auch bei einer angenommenen Parallelzuständigkeit darf sie nach dem Subsidiaritätsprinzip keine Frauenquote für Aufsichtsräte vorgeben, weil dies besser auf nationaler Ebene zu regeln ist.

Außerdem lehnt die FDP-Bundestagsfraktion gesetzliche Vorgaben für die Besetzung von Aufsichtsräten grundsätzlich als Einmischung in die unternehmerische Freiheit ab.

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