Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, Lärm auf einem Kinderspielplatz im rheinland-pfälzischen Maxdorf zuzulassen, erklärt die Buchholzer FDP-Bundestagsabgeordnete Nicole Bracht-Bendt: „Mit dem Urteil stärken die Koblenzer Richter nicht nur die Rechte der Kinder, sondern schaffen vor allem Rechtssicherheit für Ganztagsschulen, Kindertagesstätten und Kindergärten.“ Als Stadtratsmitglied in Buchholz begrüßt die liberale Politikerin dieses Urteil. „Davon profitieren auch Kinder und Jugendliche bei uns. Das Gerichtsurteil ist für den Antrag  der SPD-Fraktion im Buchholzer Stadtrat zum Kunstrasenplatz eine Ohrfeige.“ Die Sozialdemokraten wollen das freie Bolzen auf dem Sportplatz verbieten, nachdem sich Anwohner über Geräuschbelästigung beschwert hatten.

 

Kinderlärm stellt auf Druck der FDP-Bundestagsfraktion seit der Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes im letzten Jahr keine schädliche Umwelteinwirkung mehr dar, sondern ist Ausdruck der kindlichen Entwicklung. Aus diesem Grund steht er unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft. Die Klage der Anwohnerin gegen Geräusche durch Kinder an Werktagen zwischen 13 und 16 Uhr wurde damit zu Recht abgewiesen. „Ich habe nie verstanden, dass jemand wegen Kindergeschrei vor Gericht zieht. Für mich ist Kinderlärmn Zukunftsmusik“.

 

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