FDP-Bundestagsfraktion/Positionspapier

Für mehr Frauen in Führungspositionen, Vorständen und Aufsichtsräten

Rahmenbedingungen für mehr Teilhabe verbessern

Beschluss der FDP-Bundestagsfraktion im Februar 2011

 

I. Die Ausgangslage

Die Hälfte aller Hochschulabsolventen ist weiblich. Oft legen sie die besseren Examina ab. Die Erwerbstätigenquote von Frauen steigt seit Jahren kontinuierlich an und lag im Jahr 2009 bei 69,8 % und damit deutlich über dem EU-Durchschnitt von ca. 62 % (Eurostat). In Führungspositionen sind Frauen allerdings weiter unterrepräsentiert; ihr Anteil nimmt mit der Größe des Unternehmens und der Hierarchieebene ab. In den Aufsichtsräten und Vorständen in Deutschland gibt es weiterhin kaum Frauen. Nach einer neuen Untersuchung des DIW Berlin lag der Frauenanteil 2010 in den Vorständen der TOP-200-Unternehmen bei 3,2 %, in den größten 100 sowie den DAX30-Unternehmen bei 2,2 %. Der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten lag in den TOP-200-Unternehmen bei 10,6 %; mehr als 70 % der Frauen in Aufsichtsräten sind allerdings Arbeitnehmervertreterinnen. Nur zwei der 200 größten Unternehmen haben eine Aufsichtsratsvorsitzende (Pressemitteilung v. 18.1.2011). Im Rahmen des EU-Durchschnitts liegt die Bundesrepublik Deutschland mit einem Anteil von 30,8 % von Frauen in allgemeinen Leitungspositionen auf Platz 11. Im Bereich der Wissenschaft liegt ihr Anteil im Rahmen der Professorenschaft an deutschen Hochschulen bei 17 %; in diesem Zusammenhang mit Blick auf qualitative Zielvorgaben auch auf das Kaskadenmodell zu verweisen. Für den öffentlichen Dienst zeigt auch die Evaluation zum Zweiten Erfahrungsbericht zum Bundesgleichstellungsgesetz, dass die Ziele des Gesetzes noch nicht erreicht sind. Zwar nimmt die Unterrepräsentanz von Frauen kontinuierlich ab, allerdings sind die Entwicklungen gerade in Bezug auf Frauen in Leitungspositionen zögerlich; erfreulich ist, dass der Anteil von Frauen an allen Leitungsfunktionen im gesamten Bundesdienst auf 30 % gesteigert werden konnte.

Eine stärkere Beteiligung von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten hängt nicht nur mit Gleichstellung und Gleichberechtigung zusammen. Studien haben gezeigt, dass Arbeitsteams, die aus Frauen und Männern bestehen, gut für den Erfolg des Unternehmens sind. Auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ist es erforderlich, Frauen auf allen Ebenen stärker in den Arbeitsmarkt einzubinden. Dies gilt insbesondere für Frauen in Führungspositionen. Deutschland kann es sich in Zukunft nicht erlauben, auf die wertvollen Potenziale hervorragend ausgebildeter Frauen zu verzichten.

Im Rahmen der 2001 geschlossenen „Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft“ wurden in vielen Handlungsfeldern deutliche Fortschritte erreicht. Dagegen ist bei der Besetzung von Führungspositionen bislang nur ein geringer Erfolg erzielt worden. Deshalb sollten die Vertragspartner ihre Selbstverpflichtung im Hinblick auf dieses Ziel konkretisieren und im Rahmen eines „Paktes für mehr Frauenpower“ verbindlicher gestalten. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält seit Mai 2010 Empfehlungen zur Förderung von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen von börsennotierten Unternehmen. Die Aufnahme solcher Empfehlungen in den DCGK ist ein Zeichen für die durchaus positiven Entwicklungen der vergangenen Zeit. Die Umsetzung der Empfehlungen braucht aber Zeit, wie man auch den Karrierewegen von qualifizierten Frauen ausreichend Zeit geben sollte. Gesetzliche Quotenregelungen steigern vielleicht kurzfristig den Anteil von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen, Akzeptanz hingegen lässt sich nicht per Gesetz verordnen.

Die FDP-Bundestagsfraktion steht für Freiheit, Eigeninitiative und Selbstbestimmung; sie lehnt die Einführung einer starren gesetzlichen Quote ab, da diese einen Eingriff in die Autonomie der Unternehmen darstellen würde. In der Literatur wird die Meinung vertreten, sie sei auch verfassungsrechtlich bedenklich. Für verschiedene Bereiche wie die männerdominierte Bau-, Stahl- und Ingenieurbranche wäre eine einheitliche Quote aufgrund fehlender in diesen Fachrichtungen ausgebildeter Frauen darüber hinaus kaum zu erfüllen. Denn beachtet werden muss auch, dass nicht jedes Unternehmen vor gleichen Voraussetzungen steht. Für einige Branchen, die schon unter den Hochschulabsolventen einen sehr geringen Anteil weiblicher Fachkräfte aufweisen, wäre eine starre Quotenregelung nicht zu erfüllen. Aus diesem Grund begrüßt die FDP-Bundestagsfraktion auch ausdrücklich die Bemühungen zahlreicher Unternehmen, eine gezielte Karriereförderung anzubieten. Frauen müssen in die Führungsstruktur von Unternehmen vordringen. Das „Networking“ im Rahmen eines „Paktes für mehr Frauenpower“ ist zu unterstützen.

Die FDP-Bundestagsfraktion schlägt einen partnerschaftlichen Weg gemeinsam mit den mittelständischen und großen Unternehmen in Deutschland vor.

 

II. Rahmenbedingungen verbessern – Grundlagen für mehr Frauen in Führungspositionen schaffen

Die Wahrnehmung von Leitungsfunktionen ist häufig mit langen Arbeitszeiten, Dienstreisen oder auch ständiger Verfügbarkeit verbunden, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erschweren. Der im August 2010 vorgestellte „Monitor Familienleben“ belegt, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zunehmend ein Kernthema ist; 69 % der Bevölkerung und 78 % der Eltern sagten, hier sollte auch in Zukunft der Schwerpunkt der Familienpolitik liegen. Dies zeigt, dass insbesondere für den Führungskräftenachwuchs die Bedingungen verbessert werden müssen, zumal die „Vereinbarkeits-Problematik“ noch immer größtenteils den Frauen zugeschrieben wird.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist Frauen und Männern gleichermaßen wichtig. Daher müssen beide über Möglichkeiten zur verbesserten Vereinbarkeit informiert werden, damit Mütter und Väter sich gleichermaßen der Familie widmen können. Im Rahmen der Kinderbetreuung sollten Maßnahmen zur Verbesserung von qualitativen und zeitlich flexiblen Angeboten ausgebaut werden. Bundesweit konnte mittlerweile im Bereich der Kinderbetreuung eine Quote von durchschnittlich 20,4 % erreicht werden. Um die Verlässlichkeit zu fördern, will die FDP-Bundestagsfraktion die Kooperation von Kindertagesstätte und Tagespflege unterstützen. Wir setzen ferner auf die Eigeninitiative von Unternehmen, wenn es darum geht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch nach der Geburt eines Kindes durch innovative Modelle, z.B. durch sog. Kontakthalteangebote, zu binden, um die nahtlose Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen.

Wesentlich ist aber auch die Flexibilisierung von Arbeitszeiten. Wir brauchen einen Mentalitätswandel – weniger Anwesenheitskultur und mehr Offenheit. Auch für Führungskräfte müssen attraktive Lösungen gefunden werden. Ähnliches muss auch für diejenigen Personen gelten, die in der Öffentlichkeit stehen und dadurch Vorbildfunktion haben wie etwa Abgeordnete oder Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und –sekretäre. In Norwegen etwa befinden sich Anfang 2011 der Justizminister Knut Storberger und der Kinder-, Gleichstellungs- und Eingliederungsminister Audun Lysbakken in Vaterschaftsurlaub. Auch die Politik ist mit Blick auf familienfreundliche Zeitplanungen gefordert.

Es sollte geprüft werden, ob bei Führungskräften die Möglichkeit besteht, den Arbeitsort und die tägliche Arbeitszeit im Rahmen von Arbeitszeitkonten, einer Flexibilisierung der Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresarbeitszeit bei Erreichbarkeit über das Handy oder den Laptop, im Rahmen von Gleitzeit und Teilzeit sowie Jobsharing-Modellen oder längeren Freizeitblöcken („Sabbaticals“) flexibler zu gestalten. Vor diesem Hintergrund begrüßt die FDP-Bundestagsfraktion die am 8.2.2011 zwischen der Bundesministerin Dr. Kristina Schröder, BMFSFJ, und den Präsidenten des BDA, DIHK, ZDH und einem Mitglied des Bundesvorstandes des DGB geschlossene „Charta für familienbewusste Arbeitszeiten“.

 

III. Erhöhung des Anteils von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen – Schritte für eine stärkere Beteiligung von Frauen

Die FDP-Bundestagsfraktion will für Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft nicht nur formal die gleichen Rechte und Chancen. Im Koalitionsvertrag haben sich die Koalitionspartner für mehr Frauen in Führungspositionen ausgesprochen. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst soll maßgeblich erhöht werden. Dazu soll ein Stufenplan vorgelegt werden, der in einer ersten Stufe auf verbindliche Berichtspflichten und transparente Selbstverpflichtungen setzt.

1. Verbindliche Berichtspflichten und transparente Selbstverpflichtungen sowie weitere Maßnahmen für mehr Frauen in Führungspositionen

  • Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) wurde im Mai 2010 durch neue Empfehlungen ergänzt. Hiernach soll der Vorstand bei der Besetzung von Führungsfunktionen in Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen anstreben. Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenskonflikte, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen. Vorstand und Aufsichtsrat sollen jährlich im Geschäftsbericht über die Corporate Governance des Unternehmens berichten (Corporate Governance Bericht). Hierzu gehört auch die Erläuterung eventueller Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex. Der 2010 mit Blick auf Diversity und eine angemessene Beteiligung von Frauen neu gefasste DCGK ist kein Gesetz, erzeugt jedoch Publikations-, Begründungs- und Rechtfertigungspflichten. Damit sind börsennotierte Unternehmen bereits eine transparente Selbstverpflichtung eingegangen. Da es sich um Regeln von Unternehmen für Unternehmen handelt, wird der Kodex greifen. So haben Unternehmen den nötigen Spielraum, um ihren jeweiligen individuellen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Der damit verbundene Publizitätsdruck ist geeignet, Gleichstellung in börsennotierten Unternehmen weiter zu fördern.
  • Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich für entsprechende Änderungen im Public Governance Kodex, der sich an nicht börsennotierte Unternehmen mit Bundesbeteiligung richtet, einsetzen.
  • Für den öffentlichen Dienst wurden die Berichte zum Bundesgleichstellungsgesetz und zum Bundesgremienbesetzungsgesetz vorgelegt. Die FDP-Bundestagsfraktion wird gemeinsam mit dem Koalitionspartner prüfen, ob und inwieweit nicht nur das Bundesgremienbesetzungsgesetz, sondern auch das Bundesgleichstellungsgesetz geändert und effektiver gestaltet werden muss.
  • Dem öffentlichen Dienst kommt bei der Schaffung von Familienfreundlichkeit und flexiblen Arbeitszeitmodellen eine Vorbildfunktion zu. Vor diesem Hintergrund wird die FDP-Bundestagsfraktion verstärkt dafür werben, dass Vereinbarkeitsmaßnahmen und flexible Teilzeitmodelle von Frauen und Männern gleichermaßen wahrgenommen werden. Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt (Diversity) sollten auf allen Ebenen unterstützt werden. Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, parallel dazu die Forschung zur Entwicklung von Rollenbildern sowie zur „Gläsernen Decke“ und den Karriereverläufen von Frauen zu intensivieren. Auch die Bundesregierung ist in der Pflicht, den Anteil von Frauen in Führungspositionen weiter zu erhöhen.
  • Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt den Schritt der Deutschen Telekom, als erstes DAX 30-Unternehmen eine Selbstverpflichtung einzuführen. Bis Ende 2015 sollen 30 Prozent der oberen und mittleren Führungspositionen in dem Unternehmen mit Frauen besetzt sein; diese Regelung gilt weltweit. Weitere Unternehmen wie E.ON oder die Daimler AG setzen auf ähnliche Maßnahmen. Begrüßt werden auch Selbstverpflichtungen nach Art des „Münchner Memorandums für Frauen in Führung“, in dem sich die Unterzeichner u.a. auf interne klare und realistische Zielvorgaben zur Förderung von Frauen in Führungspositionen und ein effizientes Controlling sowie die Unterstützung insbesondere der Mitarbeiterinnen bei der Entwicklung klarer beruflicher Ziele und Perspektiven geeinigt haben. Auch wollen sie für effiziente Maßnahmen der Weiterbildung, wie z.B. Mentoring und Coaching, sorgen, um Frauen zum internen Aufstieg zu ermutigen. Gegenstand des Memorandums sind ferner transparente Leistungsbeurteilungen, gleiche Bezahlung bei gleicher Leistung, Etablierung innovativer Modelle zur Arbeitszeitgestaltung und Schaffung unternehmensspezifischer Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Im Fokus stehen dabei speziell auch Personen in Führungsverantwortung.
  • Über das vom ESF geförderte Programm der Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ und das Projekt des Verbandes der deutschen Unternehmerinnen (VDU) „Stärkere Präsenz von Frauen in Aufsichtsgremien“ werden in den nächsten zwei Jahren 150 Frauen für die Aufsichtsratstätigkeit qualifiziert und eine Datenbank mit geeigneten Kandidatinnen aufgebaut, um den Kandidatinnenpool für die Neuwahlen der Aufsichtsräte 2013 zu erweitern.
  • Bislang rekrutieren sich Aufsichtsratsmitglieder aus aktiven oder ehemaligen Mitgliedern der Vorstände der Unternehmen. Die FDP-Bundestagsfraktion regt an zu prüfen, inwieweit bei ausreichender Qualifikation auf Vorstandserfahrung verzichtet werden kann bzw. der Kandidatenpool für Aufsichtsratsmandate durch eine Erstreckung auf andere Berufsgruppen erweitert werden kann. Da eine solch zentrale Aufgabe einige Kenntnisse voraussetzt, die über das Fachliche weit hinausgehen, sollte  daher der Nachweis einer langjährigen und erfolgreichen Managementerfahrung, die natürlich nicht im selben Unternehmen erworben sein muss, Mindestanforderung sein.
  • Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung zur Förderung von Frauen in Führungspositionen intensiv mit den Frauenverbänden und -organisationen zusammenarbeitet, die sich für diese Frage engagieren, hierbei sind insbesondere das Projekt „Aktionärinnen fördern Gleichberechtigung“ des Deutschen Juristinnenbundes und FidAR (Initiative für mehr Frauen in die Aufsichtsräte) zu nennen.
  • Auch sollte darauf geachtet werden, dass Frauen in vergleichbaren Führungspositionen dasselbe Entgelt wie ihre männlichen Kollegen und in demselben Umfang nicht-monetäre Vergütungen wie die Männer erhalten. Die Überwindung der Entgeltungleichheit ist ausdrückliches Ziel des Koalitionsvertrages.
  • Ein entsprechendes Gütesiegel für Unternehmen, das auf objektiven und nachvollziehbaren Standards basiert, könnte für die einzelnen Unternehmen ein wichtiges Marketinginstrument darstellen (vgl. hierzu auch www.genderdax.de).
  • Die FDP-Bundestagsfraktion schlägt ferner vor, einen Pakt für mehr Frauen in Führungspositionen („Pakt für mehr Frauenpower“) zu entwickeln und hierbei insbesondere auch den Mittelstand einzubeziehen. Einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) zufolge haben fast 20 % aller Familienunternehmen in Deutschland einen weiblichen Chef. So befanden sich von den knapp drei Millionen Familienunternehmen im Jahr 2006 rund 567.000 Betriebe mehrheitlich im Besitz einer Frau, die die Firma lenkte oder die Unternehmensführung maßgeblich bestimmte. Die Zahl heute dürfte allerdings höher sein. Beim „Pakt für mehr Frauenpower“ sollte an die vorhandene Vereinbarung zur Chancengleichheit angeknüpft werden. Wie bei dem so erfolgreichen Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs, bei dem die Wirtschaft freiwillige Verpflichtungen eingegangen ist, die die Lehrstellensituation verbessert haben, sollen konstruktive Wege und nicht Zwänge, Sanktionen oder mehr Bürokratie im Vordergrund stehen. Die FDP-Bundestagsfraktion will mehr Freiwilligkeit für eine breitere Beteiligung von Frauen. Der „Pakt für mehr Frauenpower“ soll diejenigen, die in Deutschland Verantwortung für Beschäftigung tragen, motivieren, moderne Wege zu beschreiten.

 

2. Evaluierung der Maßnahmen im Jahr 2013

All diese Maßnahmen wie die transparenten Selbstverpflichtungen oder auch Berichtspflichten und die Ergebnisse des „Paktes für mehr Frauenpower“ sind 2013 zu evaluieren. Der Zeitpunkt ergibt sich daraus, dass die Konkretisierung der bisherigen Diversity-Empfehlung für Aufsichtsräte und Vorstände durch die Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ zur Erhöhung des Anteils von Frauen und internationalen Vertretern in deutschen Aufsichtsräten erst ab 2013 wird wirken können, da erst dann turnusmäßig Neuwahlen anstehen.

Anhand der vorgelegten Ergebnisse und der Maßnahmen gerade in den größeren und börsennotierten Unternehmen sowie der Ergebnisse des Paktes werden weitere Schritte zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen zu prüfen sein.

Sollte der Anteil von Frauen in Führungspositionen in allen börsennotierten Unternehmen und allen mitbestimmungspflichtigen Unternehmen nicht erheblich gesteigert worden sein, wird sich die FDP-Bundestagsfraktion dafür einsetzen, dass

  • der „Pakt für mehr Frauenpower“ nachgebessert wird;
  • auch geprüft werden soll, welche weiteren Maßnahmen mit Blick auf transparente Selbstverpflichtungen getroffen werden können;
  • geprüft wird, inwieweit die Unternehmen verpflichtet sollen, den Anteil von Frauen und Männern in Führungspositionen in ihrem Jahresabschluss darzulegen.

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