Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

meine Damen und Herren,

 

das Hamburger Landgericht hat 2005 per Gerichtsurteil die Schließung eines Kindergartens wegen Lärmbelästigung der Nachbarn angeordnet. Das Urteil empfand ich damals wie heute als Skandal.

Wie kann man den ganzen Tag den Lärm einer vierspurigen Straße ertragen, aber nicht für ein paar Stunden das Lachen und Toben von Kindern? Rasenmäher machen Krach, werden aber toleriert. Kindergeschrei nicht.

Das Gerichtsurteil von Hamburg hat dennoch ein Gutes:

Es hat eine Diskussion in Gang gebracht. Ein Konflikt, der schwer nach Generationenkampf aussah.Lärm sei Lärm. Egal ob er von Kindern oder Maschinen herrührt.Für zumutbaren Lärm gebe es Obergrenzen, und die müssten eingehalten werden, sagen manche.

Geräusche von Kindern waren immer wieder Gegenstand von nachbarschaftlichen Streitigkeiten. Tobende Kinder mit Maschinen zu vergleichen  ist absurd. Als Regierungskoalition haben wir versprochen, eine Änderung auf den Weg zu bringen.Dieses Versprechen lösen wir jetzt ein.

Außerdem ist es ein Signal an Familien. Es schließt nahtlos an den Ausbau der Kinderbetreuung der Bundesregierung an.

Welchen Sinn würden neue Kitas in Wohngebieten machen, wenn die Kinder sich nicht auch draußen sich aufhalten dürfen? Kindergeräusche stellen im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung dar.

Während des Gesetzgebungsverfahrens ist klar geworden, dass auch für Jugendliche auf Bolzplätzen  Handlungsbedarf besteht. Bolzplätze und Sportstätten sind Alternativen für Jugendliche zum Computer, eine Gelegenheit, draußen zu sein und Freunde zu treffen. Jugendliche treffen sich allerdings zu anderen Zeiten.

Deshalb können wir dies nicht genauso behandeln wie die Geräuschkulisse durch Kinder.Die Koalition wird  für Jugendliche eine angemessene Lösung entwickeln, die das berücksichtigt.

Ich bin auch Sprecherin für Senioren in meiner Fraktion. Deshalb habe ich natürlich auch die Interessen der Älteren vor Augen. Die neuen Regeln sollen ein Gewinn für alle sein. Daher brauchen wir einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von Anwohnern und denen von Kindern und Jugendlichen.Deshalb legen wir Wert auf die Formulierung, dass Kindergärten und Kinderspielplätze beim Geräuschpegel privilegiert sind und er i m  R e g e l f a l l nicht als schädliche Umwelteinwirkung gelten darf. Ausnahmen  kann es also geben.

Wir wollen eine kinderfreundlichere Gesellschaft. Dazu gehört, dass Kinder möglichst wohnortnah draußen spielen und toben können. Das brauchen sie: körperlich wie seelisch.

Noch ein Gedanke zum Begriff  Lärm.„Lärm“ wird definiert als „lästig empfundener Schall“.

Das Lachen und Toben von Kindern ist vielmehr Ausdruck kindlicher Lebensfreude. Also kein Grund zur Klage.Im Gegenteil –„Kinderlärm ist Zukunftsmusik“.

Danke.

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