von Nicole Bracht-Bendt

Blumen zum Abschied als Vorsitzende der Kinderkommission

Kinder dürfen nicht Spielball bei Scheidung sein Gestern endete turnusgemäß die Zeit, in der ich Vorsitzende der Kinderkommission sein durfte. Die Kinderkommission ist ein Unterausschuss des Familienausschusses, in den jede Fraktion ein Mitglied entsendet. Im Rotationsverfahren übernimmt jeder ein Dreiviertel Jahr den Vorsitz und legt dabei auch eigenverantwortlich die Schwerpunkte der Arbeit fest.

Ich habe in dieser Zeit Probleme thematisiert, die viele Menschen betreffen, aber die dennoch gerne bagatellisiert werden. Mit der Frage, wie erleben Kinder Trennung und Trauer? habe ich sozusagen ins Wespennest gestochen und viel Resonanz gehabt. Es war mir ein Anliegen, das Sterben aus der Tabuzone zu holen. Beinahe jede dritte Ehe wird heute geschieden. Scheidungskinder sind also nichts Besonderes, könnte man sagen. Doch „Glückliche Scheidungskinder“ , so formulierte es Dieter Katterle, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie als einer der Sachverständigen, habe er noch nicht gesehen. Fast jede Trennung ist für Kinder mit großen Ängsten verbunden. Wir Abgeordnete waren uns mit den Experten darin einig, dass eine Scheidung durchaus auch befreiende Wirkung für Kinder haben kann, wenn das Familienleben für Eltern und – vor allem – Kinder nicht mehr zu ertragen ist. Es wird zwar häufig um das Sorgerecht der Kinder vor Gericht häufig gestritten, aber die Richter fragen selten, was mit den Kinderseelen passiert. Hier hat die Kinderkommission an alle Beteiligten appelliert, mehr das Kindeswohl im Auge zu haben. Es muss ein engeres Zusammenarbeiten zwischen Jugendamt, Gericht und Schule geben. Die Eltern sind in der Pflicht, verantwortungsvoll zu handeln. Der Direktor der Universitäts- und Poliklinik für Kinder und Jugendpsychiatrie am Klinikum Hamburg-Eppendorf brachte es in der Anhörung auf den Punkt: „Eltern bleibt man ein Leben lang“.

In der Kinderkommission müssen Entscheidungen einstimmig gefällt werden, und in diesem Fall fiel uns das nicht schwer. In einer anderen Sitzung haben wir Patchworkfamilien untersucht. Auch hier gibt es Probleme. Viele Kinder können nicht mehr die Autoritäten klar zuordnen, sagen die Experten. Scheiden sich Ehepartner, werden oft auch die Großeltern von ihren Enkeln getrennt. Das war mir vorher nicht bekannt. Bei einer Trennung wird das Verhältnis durch die Eltern moderiert. Viele Großeltern wissen nicht, dass es ein Umgangsrecht der Großeltern mit Enkelkindern nach § 1685 Absatz 1 BGB gibt. In der täglichen Anwendung scheint dieses jedoch nicht immer berücksichtigt zu werden. Wichtig ist, dass das Kindeswohl stets im Vordergrund steht, um zu verhindern, dass Kinder zum Spielball der persönlichen Interessen von Eltern und Großeltern werden.

Auch nach dem Ende meiner Aufgabe als Vorsitzende der Kinderkommission trete ich als liberale Abgeordnete dafür ein, dass das Recht der Großeltern auf Umgang mit den Enkeln häufiger angewendet wird. Ein Kind, dessen Großeltern sich jahrelang liebevoll um das Enkelkind gekümmert haben, wird den Kontakt sehr vermissen. Vorbild kann die bereits in der Familienpolitik umgesetzte Stärkung der Umgangsrechte geschiedener Väter mit ihren Kindern gegenüber den Müttern sein.

Das Thema „Jugendliche und Freizeit“ war mir ein persönliches Anliegen, weil ich festgestellt habe, dass es Jugendlichen an altersgerechten Angeboten und Freiflächen zur Freizeitgestaltung ohne fest organisierten Rahmen mangelt. Ich denke an Bolzplätze, Skaterbahnen, aber auch Parks und sonstige öffentliche Plätze. Wir haben in den letzten Jahren in der Politik unseren Schwerpunkt auf den Ausbau des Infrastrukturangebotes für die Kleinsten gelegt. Das ist wichtig. Wir dürfen aber nicht die Großen vergessen. In vielen Gemeinden gibt es keine Plätze, wo sich ältere Kinder und Jugendliche formlos zum Spielen, Toben oder einfach nur zum Reden treffen können.

Mit Expertenhaben wir diskutiert, wie jugendgerechte Freiflächen aussehen und was die besonderen Interessen von Jugendlichen sind. Kinder und Jugendliche sollten in die Entscheidungsprozesse stärker eingebunden werden. Die Ergebnisse der Arbeit der Kinderkommission können Sie unter www.kinderkommission.de/ im Internet abrufen.

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