Liebe Parteifreunde,

Fußball kann so schön sein, aber auch ernüchternd.. Während im ganzen Land vermutlich noch das Spiel gegen Serbien diskutiert wird, erörtern wir an diesem Wochenende in einer zweitägigen Klausurtagung des Arbeitskreises VI drängende Fragen der nächsten Monate.

Zuvor will ich Ihnen wie gewohnt einen kurzen Rückblick auf die jetzt zu Ende gehende Sitzungswoche geben.

Am Dienstag stellte sich Christian Wulff offiziell als Präsdidentschaftskandidat der christlich-liberalen Koalition in der FDP-Bundestagsfraktion vor. Für uns Niedersachsen ist der Ministerpräsident ja kein Unbekannter, wir haben seit Jahren gut mit ihm zusammen gearbeitet. Ungeachtet dessen, dass ich mir Joachim Gauck vor allem wegen seiner freiheitlichen Thesen gut als Bundespräsident vorstellen kann, traue ich Wulff zu, dass es ihm gelingen wird, in seinem neuen Amt Menschen mitzunehmen. Dass zum ersten Mal eine junge Familie mit Kindern ins Schloss Charlottenburg einziehen wird, finde ich gut. Ich gehe davon aus, dass der niedersächsische Ministerpräsident trotz berechtigter Sympathiebekundungen für Gauck schon im ersten Wahlgang gewählt wird. Jedenfalls freue ich mich, selber am 30. Juni unseren neuen Bundespräsidenten mit zu wählen.

Unter diesem Link erhalten Sie detaillierte Informationen zur Bundesversammlung: www.wahlrecht.de/lexikon/bundesversammlung.html.

Allen katastrophalen Umfragewerten für unsere Partei zum Trotz können wir Liberale in dieser Woche gleich bei mehreren Entscheidungen Erfolge verbuchen: So kann sich Wirtschaftsminister Brüderle in Sachen Opel voll bestätigt sehen. General Motors hat am Mittwoch alle Anträge für Bürgschaften zurückgezogen. Brüderle hatte eine staatliche Bürgschaft für Opel mit der Begründung abgelehnt, dass der Mutterkonzern über ausreichend Mittel verfüge, um das Tochterunternehmen aus eigener Kraft zu sanieren. Brüderle hatte sich mit seiner Entscheidung gegenüber der Bundeskanzlerin durchgesetzt und Recht bekommen.

Liberaler Erfolg bei Zivildienst

Außerdem hat sich die Koalition darauf geeinigt, die Dauer des Wehr- und Zivildienstes auf sechs Monate zu verkürzen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Zugleich wird die Möglichkeit geschaffen, den Zivildienst freiwillig um drei bis sechs Monate zu verlängern. Dieses Angebot kann der Träger dem Zivildienstleistenden frühestens zwei Monate nach Antritt der Stelle anbieten. Damit konnte die FDP-Bundestagsfraktion erreichen, dass die Verlängerung auch weiterhin freiwillig bleibt und nicht im Vornherein nur noch Stellen angeboten werden, die auf 12 Monate ausgelegt sind. Diese Änderung war für uns elementar wichtig, damit eine wirkliche Verkürzung in der Praxis nicht unterlaufen werden kann. Zugleich wird es mit der neuen Regelung nicht zu Nachteilen für die sozialen Dienste kommen. So wurde auch ihren Befürchtungen Rechnung getragen. Eine Evaluierung des Gesetzes soll nach einem Jahr erfolgen. Außerdem wird die Koalition bis Mitte Juni ein Konzept zur Stärkung und künftigen Ausgestaltung der Freiwilligendienste vorlegen. Mit diesem Kompromiss setzt die FDP zentrale Punkte ihres Konzepts der Weiterentwicklung von Wehr- und Zivildienst um. Seit fast einem Jahrzehnt fordert die FDP die Aussetzung der Wehrpflicht. Bereits seit Jahren ist offensichtlich, dass die sicherheitspolitische Lage den Vollzug der Wehrpflicht nicht mehr rechtfertigt und mit einer Wehrpflichtarmee die Aufgaben der Zukunft auch nicht mehr zu bewältigen sind. Der Zivildienst ist an die Wehrpflicht gekoppelt. In den Koalitionsverhandlungen wurde mit der Union als Kompromiss die Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes auf sechs Monate beschlossen.

Jobcenter-Reform

Nach 75 minütiger Debatte hat der Bundestag am Donnerstag die Neuordnung der Jobcenter beschlossen. Bei der namentlichen Abstimmung über die dafür notwendige Grundgesetzänderung (Drucksache 17/1939, 178/1554, 17/2183) stimmten 515 Abgeordnete mit Ja, 171 mit Nein. Ich bin froh, dass die Koalition und die SPD-Fraktion sich am Ende nach monatelangen Diskussionen auf einen Kompromiss am Ende geeinigt haben, der auch für die Kommunen im Wahlkreis von Bedeutung ist. Langzeitarbeitslose dürfen künftig auf bessere Leistung aus einer Hand hoffen. Eine Grundgesetzänderung war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2007 die gemeinsame Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch Arbeitsagentur und Kommunen (Argen) für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Richter sahen den Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung nicht mehr gewährleistet. Die Zuständigkeiten seien für den Bürger nicht mehr klar erkennbar. Mit einer Grundgesetzänderung stellt der Bundestag diese Regelung jetzt auf sichere Füße. Die Zahl der Optionskommunen wird auf 110 erweitert und zugleich begrenzt. Das sind etwa ein Viertel aller Jobcenter im Land.

Noch ein Erfolg: Bafög-Erhöhung und Stipendienprogramm

Eine andere weit reichende und von uns Liberalen maßgeblich vorangebrachte Entscheidung ist die am Freitag beschlossene Bafög-Erhöhung (Drucksache 17/1551, 17/1941) sowie unter Mitwirkung der Wirtschaft die Einführung eines nationalen Stipendienprogrammes (17/1552, 17/1942) Ein wesentlicher Bestandteil der BAföG-Novellierung ist die geplante Erhöhung der Bedarfssätze um zwei Prozent sowie der Freibeträge um drei Prozent. Ziel des Stipendienprogrammes ist, bis zu acht Prozent der Studierenden an deutschen Hochschulen in Zukunft mit einem Stipendium von 300 Euro im Monat zu fördern. Jetzt bleibt zu hoffen, dass der Bundesrat diesen Beschluss mitträgt.

Förderung von Frauen

Die Aufsichtsräte müssen weiblicher werden! Das fordern wir Liberale seit langem. Umso intensiver habe ich natürlich in dieser Woche die 9. Kodex-Konferenz der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex verfolgt. Statt einer gesetzlichen Quote braucht das Land einen Mentalitätswechsel. Ich begrüße die Neuregelung des Corporate Governance Codex, die nicht nur Bedeutung für börsenorientierte Unternehmen hat und die verabschiedet wurde, um mehr Frauen in Führungspositionen im Wege der Selbstregulierung zu bringen. Die stärkere Berücksichtigung von Frauen in Führungspositionen ist längst überfällig. Derzeit ist nicht einmal jedes zehnte Aufsichtsratsmitglied in börsenorientierten Unternehmen eine Frau. Noch trauriger ist das Bild in den Vorstandsetagen dieser Unternehmen. Dort sitzen deutschlandweit gerade einmal 21 Frauen. Ohne Platzprobleme könnte ich sie in meiner Eigenschaft als frauenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion in mein Büro einladen.

Die Politik darf sich nicht darauf beschränken, den Finger auf die Unternehmen zu richten. Familienpolitik muss mit guten Rahmenbedingungen sicherstellen, dass Familie und Beruf miteinander vereinbar sind und auch gleichberechtigt von Mann und Frau wahrgenommen werden können.

Liebe Parteifreunde, um uns zu informieren, was andere Länder in Sachen Gleichberechtigung machen, reise ich am kommenden Dienstag zusammen mit Frauenpolitikerinnen der anderen Fraktionen nach Litauen und Norwegen. Bekanntlich gelten gerade die skandinavischen Länder immer als vorbildlich. Das erste Gespräch haben wir am Dienstag im Arbeits- und Sozialmininisterium in Vilnius. Mich interessiert vor allem, was das Land Litauen unternimmt, damit Familien mit Kindern Beruf und Familie unter einen Hut bekommen.

Ich wünsche Euch und Ihnen ein erholsames Wochenende und grüße herzlich

Euch/Ihre Nicole Bracht-Bendt

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