„Das Aus für die Bettensteuer ist eine gute Entscheidung für den Tourismus in unserer Region“, erklärt die FDP-Kreistagsabgeordnete Nicole Bracht-Bendt zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Richter haben am Mittwoch die Erhebung einer Übernachtungssteuer für geschäftlich veranlasste Reisen für verfassungswidrig erklärt, allein für Privatreisen sei eine solche Steuer rechtlich zulässig. „Ich bin froh, dass dieser Unsinn ein Ende hat“, so die Bundestagsabgeordnete.

„Ich habe immer die IHK Lüneburg in ihrer Auffassung unterstützt, die  es grundsätzlich für den falschen Weg hält, mit immer neuen Besteuerungsideen die kommunale Haushaltskonsolidierung voranbringen zu wollen. Denn die Einnahmen der Bettensteuer kämen sowieso nicht unmittelbar der Kultur oder auch dem Tourismus zugute. Sie würden in den allgemeinen Haushalt fließen.“

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