„Die Liberalen Senioren wenden sich entschieden gegen eine strafrechtliche Verfolgung von Menschen, die anderen in hoffnungsloser Lage helfen, ihrem Leben selber ein Ende zu setzen“, erklärt Nicole Bracht-Bendt, Landesvorsitzende der Liberalen Senioren Niedersachsen. Einen entsprechenden Beschluss fasste auch die Bundesdelegiertenversammlung der Liberalen Senioren in Nürnberg.

Bisher sei die Beihilfe zum Suizid straffrei. Nun werde von Teilen der CDU/CSU versucht, diese Hilfe durch Neuformulierung eines § 217 Strafgesetzbuch unter Strafe zu stellen. Die Verschärfung des Strafrechts sei aber in Grenzsituationen des Lebens, in denen es darauf ankomme, die Würde des leidenden Menschen zu wahren, ein völlig ungeeignetes Mittel.

„Die Selbstbestimmung des Menschen bildet den Kern menschlicher Würde, sie ist auch am Lebensende unantastbar“, sagt die ehemalige seniorenpolitische Sprecherin der FDP im Deutschen Bundestag. „Es gibt keine Veranlassung, die geltende Rechtslage zu ändern oder die Wirksamkeit von Patientenverfügungen einzuschränken.“

Die Liberalen Senioren sind eine der FDP nahe stehende, eigenständige Vorfeldorganisation.

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