„Der Weg für Erleichterungen beim Feuerwehr-Führerschein ist frei“, erklärt die FDP-Bundestagsabgeordnete Nicole Bracht-Bendt nach dem Kabinettsbeschluss in Berlin. „Das freut mich, denn diese geplante Änderung im Straßenverkehrsgesetz stärkt das Ehrenamt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Einsatzfähigkeit unserer freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und dem Katastrophenschutz.

Seit der Einführung der 2. EU-Führerscheinrichtlinie 1999 dürfen Besitzer eines Pkw-Führerscheins nicht mehr Fahrzeuge zwischen 3,5 t und 7,5 t Gewicht steuern. Da selbst die kleineren Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, Technischen Hilfsdienste und Rettungsdienste häufig die Gewichtsgrenze von 3,5 t überschreiten, laufen diese Hilfsdienste Gefahr, nicht mehr genug junge ehrenamtlich tätige Fahrzeugführer zu finden. Das Gesetz soll nun Abhilfe schaffen. Es enthält die Ermächtigungsgrundlage für eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder dieser Hilfsdienste. „Zuständig sind die Landesregierungen, die das Gesetz hoffentlich unmittelbar nach der Debatte im Bundestag Anfang nächsten Jahres umsetzen“, so Nicole Bracht-Bendt. Der Bundesrat wird den Gesetzentwurf erstmalig am 11. Februar 2011 behandeln. Die 1. Lesung im Bundestag ist für den 17. März 2011 geplant.

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