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Die FDP-Bundestagsabgeordnete Nicole Bracht-Bendt begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Regelleistungen für Kinder. „Das Urteil sorgt dafür, dass Kinder aus so genannten Bedarfsgemeinschaften bessere Chancen erhalten. Im Landkreis Harburg leben rund 12. 000 Hartz-IV-Empfänger, viele mit Kindern. Für sie muss bei der Berechnung der staatlichen Unterstützung endlich Klarheit geschaffen werden. Die FDP-Bundestagsfraktion hat die prozentuale, willkürliche Ableitung des Satzes für Kinder vom Regelsatz für Erwachsene immer als falsch angesehen, ebenso pauschale Forderungen nach einer Erhöhung der Regelsätze. Jetzt ist die Bundesregierung aufgefordert, genau zu ermitteln, wie hoch der tatsächliche Bedarf von Kindern ist.“

Die Buchholzer FDP-Sozialpolitikerin, Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestags, sagte: „Kinder aus so genannten Bedarfsgemeinschaften müssen die selben Chancen für Bildung und Aufstieg haben wie andere Kinder. Nicole Bracht-Bendt sagte, bei aller Diskussion über die Hartz-IV-Sätze dürfe nicht aus den Augen verloren werden, dass Kinder von Langzeitarbeitslosen gefördert werden müssen, damit sie aus dem Teufelskreis Transferleistungen heraus kommen. „Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wenn es immer mehr ganze Generationen von Familien gibt, die immer auf staatliche Grundsicherung angewiesen sind. Diese Menschen brauchen Perspektiven, hier herauszukommen und für sich selber zu sorgen“, so Nicole Bracht-Bendt.

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