Landkreis Harburg. Die Kreistagsabgeordnete Nicole Bracht-Bendt fordert Landkreiskommunen mit öffentlichen Kindertagesstätten dazu auf, den Eltern die Gebühren für die KiTa-Plätze sowie das Entgelt für die Verpflegung der Kinder für den Zeitraum des Streiks der Erzieherinnen und Erzieher zu erstatten. Darüber hinaus sieht sie die Notwendigkeit, die kommunalen Betreuungsverträge anzupassen und eine entsprechende Rechtspflicht zu verankern.

„Ich freue mich, dass Buchholz in dieser Frage voran geht und bereits erklärt hat, zu viel gezahltes Geld zurückzuzahlen“, sagte die Buchholzer Ratsfrau. „Rechtlich besteht dazu keine Verpflichtung, deshalb sollte für die Zukunft ein entsprechender Passus in die Betreuungsverträge mit aufgenommen werden.“

Der aktuelle Streik der Erzieherinnen und Erzieher führt dazu, dass Landkreiskommunen mit öffentlichen KiTas Gebühren und Entgelte für Leistungen erheben, die nicht erbracht werden. Die Eltern müssen für die Plätze zahlen, obwohl ihre Kinder nicht betreut werden. Zusätzlich müssen die betroffenen Familien für eine etwaige Ersatzbetreuung aufkommen. Demgegenüber sparen die Kommunen Löhne und Gehälter ein, weil die Streikenden nicht von den Kommunen, sondern aus der Streikkasse der Gewerkschaft entlohnt werden.

Bracht-Bendt: „Als Mutter von zwei mittlerweile erwachsenen Söhnen kann ich mich noch gut daran erinnern, wie schwer es oftmals war, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Und erst recht in der Ausnahmesituation KiTa-Streik! Darum kann es nicht angehen, dass Familien neben den ganzen organisatorischen Problemen auch noch doppelt bezahlen, während Kommunen entlastet werden.“

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