Berlin. Der Deutsche Bundestag hat heute in Erster Lesung über das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beraten. Dazu erklärt die FDP-Bundestagsabgeordnete aus Buchholz, Nicole Bracht-Bendt: „Die FDP-Bundestagsfraktion hält an einer umfassenden Steuervereinfachung fest. Das haben wir mit der heutigen Beratung des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 im Plenum des Deutschen Bundestages unterstrichen. „

Zum ersten Mal werden die Steuergesetze für die Bürgerinnen und Bürger vereinfacht, nicht für die Finanzverwaltung, so Bracht-Bendt. „Das Steuervereinfachungsgesetz entlastet nicht nur in finanzieller, sondern auch in bürokratischer Hinsicht. Statt jährlich den Kampf mit den Formularwüsten aufzunehmen, müssen die Bürger ihre Zahlen auf vorausgefüllten Steuerformularen nur noch prüfen.  Angaben,die den Finanzbehörden vorliegen, müssen nicht mehr eingetragen werden. Außerdem kann die Einkommensteuererklärung künftig wahlweise auch nur noch alle zwei Jahre abgegeben werden. Die Berechnung der Entfernungspauschale wird vereinfacht, ebenso wie die Berechnung des Kindergeldes oder die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge.

Finanziell profitieren die Bürgerinnen und Bürger auch von der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages von 920 auf 1.000 Euro. Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll die typischen Kosten eines durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushaltes steuerlich berücksichtigen. Durch den Verzicht auf viele Detailregelungen und schriftliche Belege werden auch Unternehmen jährlich um rund vier Milliarden Euro an Bürokratiekosten entlastet.“

Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

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