Aus Anlass des Equal Pay Days erklärt die Sprecherin für Frauen und Senioren, Nicole BRACHT-BENDT:

Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich für mehr Transparenz bei den Gehaltsstrukturen ein.  Das Offenlegen der Gehälter kann dazu beitragen, den Missstand ungleicher Bezahlung aufzuzeigen und ihn abzubauen.  Mit dem von der christlich-liberalen Koalition eingeführten Programm Logib-D unterstützt die Bundesregierung Unternehmen dabei, faire Entgeltstrukturen und gleiche Aufstiegschancen für Frauen und Männer zu gewährleisten.  Nötig ist eine stärkere berufliche Durchmischung.  Mit diesem Ziel werben die Liberalen zum Beispiel für mehr männliche Erzieher.

Weniger Gehalt für gleiche Leistung ist diskriminierend und nicht hinnehmbar. So lange vollzeitbeschäftigte Frauen in Führungspositionen von Unternehmen im  Durschnitt 1.200 Euro monatlich weniger verdienen als Männer in der gleichen Position, besteht dringender Handlungsbedarf.  Wenn männliche Führungskräfte selbst in traditionellen Frauenberufen deutlich mehr Geld erhalten als Frauen, wie dies das DIW  belegt, ist dies ein Skandal .

Berlin/Buchholz. Die Buchholzer Bundestagsabgeordnete Nicole Bracht-Bendt hat das heute im Bundeskabinett beschlossene Familienpflegezeitgesetz als wichtigen Schritt bei der Neuausrichtung der Pflege gelobt. „Wir helfen damit den Menschen, die gepflegt werden müssen und unterstützen die  vielen Angehörigen, die pflegen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege eines Angehörigen wird durch das Gesetz erheblich erleichtert.

„Arbeitnehmer können sich mehr Zeit für ihre Familienangehörigen nehmen. Gleichzeitig haben Arbeitgeber die Möglichkeit, flexibel und auf die betrieblichen Bedingungen zugeschnitten ihren Mitarbeitern eine Teilzeitlösung anzubieten. Damit haben pflegende Angestellte und Unternehmer mehr notwendige Planungssicherheit.“

Mit dem Gesetz sei man dem Ziel der Koalition, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, ein großes Stück näher gekommen. Gerade auch im von Bundesgesundheitsminister Rösler ausgerufenen „Jahr der Pflege“ sei dies ein weiteres wichtiges Signal, sagt Nicole Bracht-Bendt, die in ihrer Fraktion Sprecherin für Frauen und Senioren ist.



Berlin, 18. März 2011

Liebe Parteifreunde,

die Tragödie in Japan mit einem geradezu apokalyptischen Ausmaß hat uns alle tief berührt. Diese Woche im Bundestag werde ich nicht vergessen. Es ist nichts mehr wie es war. Aufgrund der Katastrophen in den Atomkraftwerken in Japan wird nun die Atomdebatte weltweit neu aufflammen. Am Donnerstag kam es im Plenum nach der Regierungserklärung von Kanzlerin Merkel zu tumultartigen Zuständen. Dabei hatte der Morgen ruhig begonnen – mit der ökonomischen Morgenandacht in der Kapelle im Reichstagsgebäude, die so gut besucht war wie ich es noch nie erlebt habe. Parlamentier beteten für die Menschen in Japan.

Kanzlerin Merkel und Parteichef Westerwelle haben aus Reihen der Opposition und von vielen Journalisten Prügel für das dreimonatige Moratorium bekommen. Den Vorwurf, die Aussetzung der Laufzeiten-Verlängerung sei unehrlich und nur mit Blick auf die bevorstehenden Wahlen gefallen, teile ich überhaupt nicht. Für uns Liberale ist die Kernenergie d i e wichtige Brückentechnologie. Dazu stehe ich heute genau wie vor zwei Jahren während des Wahlkampfes. Was ist daran verwerflich, wenn nach einer Katastrophe solchen Ausmaßes die Bundesregierung k u r z f r i s t i g reagiert und die Sicherheitsstandards auf den Prüfstand stellt? Jedenfalls ist die Entscheidung kein Zugeständnis an Rot-Grün.

weiter lesen unter „Meine Woche in Berlin“

Politik hautnah erleben können interessierte Jugendliche auf Einladung der FDP-Bundestagsabgeordneten Nicole Bracht-Bendt: Aus Anlass des Girls and Boys Day lädt die Buchholzer Abgeordnete einen jungen Mann und eine junge Frau ein, am 14. April einen Einblick in den Berufsalltag einer Bundestagsabgeordneten  zu bekommen.

Vom Morgen bis zum Abend begleiten die Jugendlichen die Abgeordnete an diesem Tag, sie erleben eine Plenardebatte live und lernen die Mitarbeiterinnen im Bundestagsbüro kennen. In Gesprächen sollen die jungen Leute dabei auch auf die vielfältigen Berufsmöglichkeiten im Bundestag aufmerksam gemacht werden.

Interessierte Jugendliche ab 15 Jahren können sich mit einem kurzen Bewerbungsschreiben und einer Begründung per mail bis zum 25. März 2011 bewerben unter nicole.bracht-bendt@bundestag.de

Im Amt als Vorsitzender des FDP-Kreisvorsitzenden einstimmig bestätigt wurde Wolfgang Knobel. Auch wiedergewählt wurden als Stellvertreter Nicole Bracht-Bendt und Dr. Wolff-Dietrich Botschafter wie der Schatzmeister Dieter Washausen. in ihren Ämtern bestätigt. Neu gewählt wurde als Schriftführer Jens Schnügger. Neben den bisherigen Beisitzern Horst-Dieter Heitmann und Simon Thompson sind Kai-Uwe Grimm und Wilhelm Pape neu in den Vorstand gewählt worden.

Das Foto unten zeigt den neuen Kreisvorstand der FDP Harburg Land  von links nach rechts : Dieter Washausen (Schatzmeister ), Wilhelm Pape , Jens Schnügger Schriftführer, Wolfgang Knobel (Kreisvorsitzender) , Kai-Uwe Grimm (Beisitzer) , Horst-Dieter Heitmann (Beistzer) Nicole Bracht-Bendt (stv.Kreisvorsitzende), Dr. Wolff-Dietrich Botschafter (stv. Kreisvorsitzender) , Simon Thompson (Beisitzer)

PRESSEMITTEILUNG

„Der Wiedereinzug der FDP in die Hamburger Bürgerschaft zeigt, dass liberale Politik unverändert wichtig und attraktiv ist. Katja Suding steht für einen Neuanfang und ich bin sicher, dass sie mit Sachargumenten konstruktiv frischen Wind in die Bürgerschaft bringt.“, erklärt Nicole Bracht-Bendt, FDP-Bundestagsabgeordnete aus Buchholz zum Wahlergebnis der Liberalen am Sonntag in Hamburg.

„Ich bin froh, dass die Personaldebatte ein Ende hat und die FDP-Fraktion sofort in die Sacharbeit einsteigt.“ Die Buchholzer Politikerin hält das Wahlergebnis für einen Auftakt nach Maß in das Wahljahr 2011.

Deutscher Bundestag

17. Wahlperiode

Antrag

der Abgeordneten Dorothee Bär, Markus Grübel, Nadine Schön, …, Volker Kauder, Dr. Hans-Peter Friedrich und der Fraktion der CDU/CSU

sowie der Abgeordneten Miriam Gruß, Nicole Bracht-Bendt, Sybille Laurischk, Heinz Golombeck, ….  Birgit Homburger und der Fraktion der FDP

Internationaler Frauentag – Feiertag der Frauenbewegung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Vor 100 Jahren wurde am 19. März erstmals in Europa der Frauentag begangen. In Dänemark, Deutschland, Österreich-Ungarn und in der Schweiz nutzten Frauen 1911 diesen Tag, um gemeinsam öffentlich für die gleichen politischen Rechte von Frauen einzutreten. Im Mittelpunkt stand das Frauenwahlrecht – ebenso wie beim ersten Frauentag in den USA, der im Februar 1909 durchgeführt worden war und ein voller Erfolg wurde, weil sich eine breite Allianz  bürgerlicher und sozialistischer Frauenrechtlerinnen hinter die Forderung für das Frauenwahlrecht stellte.

Seit 1911 hat der Frauentag eine wechselvolle Geschichte erlebt. Neben die Wahlrechtsforderung trat die Ablehnung des ersten Weltkriegs. Nach dem ersten Weltkrieg und nach Erlangung des Frauenwahlrechts wurde die Fortführung der jungen Tradition des Frauentages vor allem durch arbeits- und sozialrechtliche Forderungen der Frauenbewegung getragen.

1975 richteten die Vereinten Nationen im internationalen Jahr der Frau erstmals am 8. März eine Feier anlässlich des Internationalen Frauentages aus. Die Generalversammlung der VN beschloss im Dezember 1977, den 8. März verbindlich als Internationalen Frauentag anzuerkennen. Thematisch ging es überwiegend um die gleiche Teilhabe am Erwerbsleben. Die jährlich rund um den 8. März in den Vereinten Nationen tagende Frauenrechtskommission (FRK) nutzt den Internationalen Frauentag, um die Umsetzung der Forderungen der internationalen Frauenrechtskonferenzen, insbesondere der Aktionsplattform von Peking, nachzuhalten und weiter zu entwickeln.

In Deutschland ist die wechselvolle Geschichte des Internationalen Frauentages zusätzlich geprägt von der Geschichte der deutschen Teilung. Während in der DDR der internationale Frauentag unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg offiziell wieder eingeführt wurde und den Charakter einer sozialistischen Veranstaltung trug, entwickelten sich in der Bundesrepublik seit 1948 Veranstaltungen am internationalen Frauentag eher vereinzelt und vor allem getragen durch parteilose Pazifistinnen im Engagement gegen die Wiederbewaffnung. Die Frauenbewegung in Deutschland tat sich bis in die 90er Jahre überwiegend schwer mit dem Tag. Kritik an der Feierpraxis in der DDR, wo der Tag zunehmend eine Art sozialistischer Muttertag geworden war, verstärkte die Gebrochenheit der westdeutschen Feiertradition.

In den vergangenen 15 Jahren hat der Internationale Frauentag im wiedervereinten Deutschland eine neue Selbstverständlichkeit gewonnen. Jenseits ideologischer und parteipolitischer Unterschiede erkannten Frauen in Gewerkschaften, Parteien, Verbänden und Vereinen die Chance, mit dem Internationalen Frauentag jährlich den Fokus auf die fortbestehenden gleichstellungspolitischen Herausforderungen zu richten.

Der 100. Geburtstag des Internationalen Frauentages im Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 unterstützt die Chance der Neuausrichtung als Feiertag der Frauenbewegung unter dem Motto des EU-Jahrs „Freiwillig. Etwas bewegen“.

Das zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen in Frauenvereinen und -verbänden, Gewerkschaften und Parteien liegt an der Wiege aller frauenpolitischen Erfolge und bleibt wesentliche Quelle gleichstellungspolitischer Initiativen.

Vor 100 Jahren stellte sich die Frauenbewegung den Herausforderungen ihrer Zeit: Frauen mit großer Tatkraft und mutigen Visionen schlossen sich zusammen, um gleiche politische Teilhabe zu erreichen und soziale Ungerechtigkeiten zu überwinden. Große Frauengestalten in dieser Zeit waren unter anderem: Helene Lange, Marie Elisabeth Lüders, Helene Weber und Clara Zetkin. Die Gründerinnen der Frauenvereine wussten bereits damals die demokratischen Spielregeln des zivilgesellschaftlichen Engagements zu schätzen. Sie nutzten nach innen und außen die Möglichkeiten des Vereinsrechts und erreichten in den Formen ihrer Zeit eine Aufbruchbewegung. Später gelang es, Strukturen zu schaffen, um die Ziele der Frauenbewegung institutionell zu verankern.

Seitdem hat sich die Stellung von Frauen in unserer Gesellschaft und unserem Rechtssystem deutlich verbessert. Das 1918 erkämpfte Wahlrecht war ein grundlegender Schritt hin zur aktiven politischen Partizipation der Frauen. Das Letztentscheidungsrecht des Ehegatten in allen Eheangelegenheiten wurde 1958 durch das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts (Gleichberechtigungsgesetz) abgeschafft; seit dem Eherechtsreformgesetz von 1977 ist das Einverständnis des Ehegatten für eine berufliche Tätigkeit der Ehefrau nicht mehr nötig. Mit der 1994 in Kraft getretenen Verfassungsreform wurde Artikel 3 Absatz 2 um einen Satz 2 ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Heute sind Frauen an Schulen und Universitäten sehr erfolgreich: 51 Prozent aller Hochschulabsolventen sind weiblich. Oft legen sie die besseren Examina ab. Die Erwerbstätigenquote von Frauen steigt seit Jahren kontinuierlich an und lag im Jahr 2009 bei 37 Prozent der Vollzeitbeschäftigten und 83,4 Prozent der Teilzeitbeschäftigten. In fast jedem fünften Mehrpersonenhaushalt erwirtschaftet eine Frau mehr als 60 Prozent des Einkommens. Dennoch sind Frauen in Führungspositionen weiterhin unterrepräsentiert. Im politischen Bereich konnten Frauen ihren Einfluss in den vergangenen Jahrzehnten stetig ausweiten und sind nun in Parlamenten und politischen Gremien besser, aber noch nicht gleichberechtigt, vertreten.

Phantasievolle strukturelle Lösungen für drängende Herausforderungen kennzeichnen die Geschichte der Frauenbewegung, in der z.B. die konfessionellen Verbände und die Berufsverbände, die Aktionsformen der Frauenbewegung und der Zusammenschluss der Frauenverbände im Deutschen Frauenrat hervorzuheben sind. Sie haben sich als Seismographen und als Lobbyisten frauen- und gleichstellungspolitischer Themen in jeder Generation neu bewährt. Zugleich haben sie ein generationenübergreifendes Engagement von Frauen gestaltet, das von der Erfahrung geprägt ist, dass sich persönliches Engagement mit dem Engagement der vielen erfolgreich verbindet und Solidarität unter Ungleichen wesentliche Voraussetzung der Gestaltung einer geschlechtergerechten Gesellschaft ist.

Es geht um eine grenzüberschreitende gemeinschaftsbildende Ermächtigung von Frauen durch Frauen für die Mitgestaltung der modernen Welt.

Der Internationale Frauentag verpflichtet als Feiertag der Frauenbewegung dazu, der Lobbyarbeit von Frauen im politischen Raum Gehör zu schenken und frauenpolitische Projektarbeit zu stärken.

Die Förderung der Gleichstellungspolitik und des gleichstellungspolitischen zivilgesellschaftlichen Engagements sind Aufgaben, denen sich der Bundestag und die Bundesregierung anlässlich des 100. Geburtstages des Frauentages im Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit neu verpflichtet sehen. Dabei müssen die neuen Herausforderungen angenommen werden. Hierzu gehören wirtschaftliche Aspekte, wie die Überwindung des Lohngefälles oder die Entwicklung einer Strategie zur Förderung von Frauen in Führungspositionen sowie soziale und gesellschaftliche Aspekte wie etwa häusliche Gewalt (vergleiche hierzu auch Bundestagsdrucksache 17/901).

Die „Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015“ der Europäischen Kommission greift aufbauend auf der Charta für Frauen fünf Schwerpunkte für diesen Zeitraum auf: die gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit, gleiches Entgelt, Gleichheit in Führungspositionen, die Bekämpfung geschlechterspezifischer Gewalt und die Förderung der Gleichheit der Geschlechter außerhalb der Europäischen Union.

Der erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, der in diesem Jahr vorgelegt wird, wird diese Herausforderungen entlang der Weichen stellenden Übergänge im Lebenslauf von Frauen und Männern darstellen.

II. Der deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf,

1.       die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen und in allen Phasen des Lebenslaufs zu verfolgen und Benachteiligungen in Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und der Arbeitswelt aktiv entgegenzuwirken;

2.       Gleichstellungspolitik in der Lebensverlaufsperspektive weiter zu entwickeln und dabei die Unterstützung in Weichen stellenden Übergangsphasen zu gewährleisten;

3.       den Zweiten Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz sowie den Fünften Gremienbericht zum Bundesgremienbesetzungsgesetz auszuwerten und zu prüfen, ob und inwieweit die Gesetze geändert und effektiver gestaltet werden müssen;

4.       darüber hinaus Forschungsprojekte zu unterstützen, die sich mit weiteren die Frauen betreffenden Themenstellungen befassen;

5.       Initiativen und Veranstaltungen zu fördern, die gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf erkennbar machen und einen verbandsübergreifenden Kommunikationsprozess zu den Ursachen bestehender Nachteile befördern;

6.       die Zusammenarbeit mit Österreich und der Schweiz, wo ebenfalls vor 100 Jahren der erste Frauentag gefeiert wurde, in Bezug auf die Durchsetzung gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit über die Durchführung der diesjährigen Veranstaltung bei der Frauenrechtskommission in New York hinaus fortzusetzen und die Chancen des Entgelt-Selbsttests Logib für Unternehmen auf diese Weise weiter bekannt zu machen; das nationale Aktionsbündnis verschiedener Akteure der Zivilgesellschaft zur Durchführung des Equal Pay Day weiter zu unterstützen, um die bestehenden Unterschiede in der Bezahlung zwischen Männern und Frauen zu beseitigen. Dabei kommt Politik, Wirtschaft und den Tarifparteien eine besondere Verantwortung zu. Ein Schwerpunkt muss dabei auf der  Überwindung des Stadt-Land-Gefälles beim Gender Pay Gap liegen;

7.       sich weiterhin dafür einzusetzen, dass bestehende Rollenbilder und Stereotype überprüft werden, und Frauen und Männer dazu zu ermutigen, sich in größerem Umfang nicht nur für vermeintliche Frauen- bzw. Männerberufe zu entscheiden;

8.       die Arbeit der Regierungskommission zur Vermeidung von Altersarmut gerade bei Frauen zu begleiten und deren Ergebnisse auch in Kooperation mit Frauenverbänden in die Öffentlichkeit zu tragen;

9.       den anlässlich von 90 Jahren Frauenwahlrecht und 60 Jahren Artikel 3 Grundgesetz erstmals verliehenen Helene-Weber-Preis für hervorragende Nachwuchskommunalpolitikerinnen 2011 im Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit zum zweiten Mal auszuloben, um das zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen in der Kommunalpolitik anzuerkennen und durch die Auszeichnung von Vorbildern zur Nachahmung zu motivieren sowie den Zusammenschluss des Helene-Weber-Netzwerks unter dem Dach eines Helene-Weber-Kollegs zu unterstützen;

10.    sich für die Umsetzung der Europäischen Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015 einzusetzen;

11.    das Engagement von Frauen für den Frieden und die besondere Bedeutung von Frauen bei peace building- und peace keeping-Missionen anzuerkennen und bei der weiteren Umsetzung der UN-Resolution 1325 deutlich zu machen, dass die Rolle der Frauen in diesem Zusammenhang umfassend gestärkt werden muss, um kriegerische Konflikte zu lösen und Gewalt zu verhindern;

12.    das Engagement von Frauen in der internationalen Zusammenarbeit und der Entwicklungshilfe zu stärken und im Sinne der Chancengleichheit entschlossen für eine deutliche Erhöhung des Anteils von Kandidatinnen aus Deutschland in Führungspositionen bei internationalen Organisationen einzusetzen;

13.    bei wesentlichen Themen der Gleichstellungspolitik 2011 – insbesondere bei der Förderung von Frauen in Führungspositionen – intensiv mit den Frauenverbänden und -organisationen zusammen zu arbeiten, die sich für diese Frage stark machen und dabei insbesondere das Projekt „Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung“ weiter zu fördern;

14.    den Public Corporate Governance Kodex mit Blick auf die Standards des Deutschen Corporate Governance Kodex zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren;

15.    sich entschlossen für eine deutliche Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft und dem Öffentlichen Dienst einzusetzen und dazu einen Stufenplan mit konkreten und verbindlichen Schritten vorzulegen, der klare Ziel- und Zeitvorgaben enthält;

16.    Frauen als Existenzgründerinnen, Selbstständige und Unternehmerinnen stärker zu fördern und zu einer nachhaltigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für Frauen als Existenzgründerinnen und Selbständige beizutragen;

17.    in allen Bereichen (Gesellschaft, Wirtschaft, Politik) auf eine Berücksichtigung der Kultur der Vielfalt (Diversity) hinzuwirken;

18.    Maßnahmen zu unterstützen, durch die die geschlechterstereotype Zuschreibungen von Fürsorglichkeit und Verantwortung auch im Ehrenamt überwunden wird und Angebote für Männer zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf verstärkt zu bewerben;

19.    Mehrgenerationenhäuser als Orte der Begegnung, des generationenübergreifenden Zusammenhalts und der Unterstützung für Frauen und Männer für eine gelingende Lebenslaufgestaltung unter Mitwirkung von Ländern und Kommunen in die Zukunft zu tragen;

20.    die Rahmenbedingungen für das zivilgesellschaftliche und ehrenamtliche Engagement gerade auch für Frauen zu verbessern. Dabei ist neben der Kommunalpolitik dem Sport, den Umweltverbänden und den Hilfsorganisationen (Technisches Hilfswerk, Feuerwehr u.a.) weiter besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Darüber hinaus soll die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen auf allen politischen Entscheidungsebenen selbstverständlich sein;

21.    die besondere Rolle von Frauen bei der Integration in den Mittelpunkt von Integrationsbemühungen zu stellen und die wertvolle Arbeit von Migrantinnen-Selbstorganisationen zu unterstützen;

22.    die Vernetzung von Frauen mit Behinderungen zu unterstützen, um ihre Teilhabechancen in Bildung und Erwerbsleben zu verbessern; sie sollten insbesondere in die Erarbeitung des Aktionsplans zur Umsetzung der VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen einbezogen werden;

23.    ihr Engagement gegen häusliche Gewalt fortzusetzen und ein Konzept für die Einrichtung eines bundesweiten Hilfetelefons bei Gewalt gegen Frauen (Helpline) vorzulegen;

24.    die systematische Verbesserung eines flexiblen Dienstleistungsangebots voranzutreiben, um die Vereinbarkeit von Beruf, Familie, Pflege und Ehrenamt weiter zu fördern. Insbesondere sollte neben der Infrastruktur auch die zeitliche Komponente weiterhin verstärkt in den Blick genommen werden;

25.    das zivilgesellschaftliche Netzwerk von Beratungseinrichtungen zu stärken;

26.    die unterschiedlichen Traditionen des Internationalen Frauentages in beiden Teilen Deutschlands wahrzunehmen und eine Neuorientierung dadurch zu unterstützen, dass der Internationale Frauentag als Feiertag der Frauenbewegung verstanden und eine Intensivierung der Zusammenarbeit von parlamentarischer und vorparlamentarischer Frauenpolitik nachhaltig befördert wird;

27.    das gleichstellungspolitische Engagement in Frauen- und in Männerorganisationen zu fördern und die Arbeit der gleichstellungsorientierten Männerorganisationen als Pendant zur Arbeit der traditionsreichen Frauenbewegung so zu unterstützen, dass eine geschlechtergerechte Gesellschaft im partnerschaftlichen Dialog von Frauen und Männern gestaltet werden kann.

Berlin, den

Volker Kauder, Dr. Hans-Peter Friedrich und Fraktion

Birgit Homburger und Fraktion

FDP-Bundestagsfraktion/Positionspapier

Für mehr Frauen in Führungspositionen, Vorständen und Aufsichtsräten

Rahmenbedingungen für mehr Teilhabe verbessern

Beschluss der FDP-Bundestagsfraktion im Februar 2011

 

I. Die Ausgangslage

Die Hälfte aller Hochschulabsolventen ist weiblich. Oft legen sie die besseren Examina ab. Die Erwerbstätigenquote von Frauen steigt seit Jahren kontinuierlich an und lag im Jahr 2009 bei 69,8 % und damit deutlich über dem EU-Durchschnitt von ca. 62 % (Eurostat). In Führungspositionen sind Frauen allerdings weiter unterrepräsentiert; ihr Anteil nimmt mit der Größe des Unternehmens und der Hierarchieebene ab. In den Aufsichtsräten und Vorständen in Deutschland gibt es weiterhin kaum Frauen. Nach einer neuen Untersuchung des DIW Berlin lag der Frauenanteil 2010 in den Vorständen der TOP-200-Unternehmen bei 3,2 %, in den größten 100 sowie den DAX30-Unternehmen bei 2,2 %. Der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten lag in den TOP-200-Unternehmen bei 10,6 %; mehr als 70 % der Frauen in Aufsichtsräten sind allerdings Arbeitnehmervertreterinnen. Nur zwei der 200 größten Unternehmen haben eine Aufsichtsratsvorsitzende (Pressemitteilung v. 18.1.2011). Im Rahmen des EU-Durchschnitts liegt die Bundesrepublik Deutschland mit einem Anteil von 30,8 % von Frauen in allgemeinen Leitungspositionen auf Platz 11. Im Bereich der Wissenschaft liegt ihr Anteil im Rahmen der Professorenschaft an deutschen Hochschulen bei 17 %; in diesem Zusammenhang mit Blick auf qualitative Zielvorgaben auch auf das Kaskadenmodell zu verweisen. Für den öffentlichen Dienst zeigt auch die Evaluation zum Zweiten Erfahrungsbericht zum Bundesgleichstellungsgesetz, dass die Ziele des Gesetzes noch nicht erreicht sind. Zwar nimmt die Unterrepräsentanz von Frauen kontinuierlich ab, allerdings sind die Entwicklungen gerade in Bezug auf Frauen in Leitungspositionen zögerlich; erfreulich ist, dass der Anteil von Frauen an allen Leitungsfunktionen im gesamten Bundesdienst auf 30 % gesteigert werden konnte.

Eine stärkere Beteiligung von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten hängt nicht nur mit Gleichstellung und Gleichberechtigung zusammen. Studien haben gezeigt, dass Arbeitsteams, die aus Frauen und Männern bestehen, gut für den Erfolg des Unternehmens sind. Auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ist es erforderlich, Frauen auf allen Ebenen stärker in den Arbeitsmarkt einzubinden. Dies gilt insbesondere für Frauen in Führungspositionen. Deutschland kann es sich in Zukunft nicht erlauben, auf die wertvollen Potenziale hervorragend ausgebildeter Frauen zu verzichten.

Im Rahmen der 2001 geschlossenen „Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft“ wurden in vielen Handlungsfeldern deutliche Fortschritte erreicht. Dagegen ist bei der Besetzung von Führungspositionen bislang nur ein geringer Erfolg erzielt worden. Deshalb sollten die Vertragspartner ihre Selbstverpflichtung im Hinblick auf dieses Ziel konkretisieren und im Rahmen eines „Paktes für mehr Frauenpower“ verbindlicher gestalten. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält seit Mai 2010 Empfehlungen zur Förderung von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen von börsennotierten Unternehmen. Die Aufnahme solcher Empfehlungen in den DCGK ist ein Zeichen für die durchaus positiven Entwicklungen der vergangenen Zeit. Die Umsetzung der Empfehlungen braucht aber Zeit, wie man auch den Karrierewegen von qualifizierten Frauen ausreichend Zeit geben sollte. Gesetzliche Quotenregelungen steigern vielleicht kurzfristig den Anteil von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen, Akzeptanz hingegen lässt sich nicht per Gesetz verordnen.

Die FDP-Bundestagsfraktion steht für Freiheit, Eigeninitiative und Selbstbestimmung; sie lehnt die Einführung einer starren gesetzlichen Quote ab, da diese einen Eingriff in die Autonomie der Unternehmen darstellen würde. In der Literatur wird die Meinung vertreten, sie sei auch verfassungsrechtlich bedenklich. Für verschiedene Bereiche wie die männerdominierte Bau-, Stahl- und Ingenieurbranche wäre eine einheitliche Quote aufgrund fehlender in diesen Fachrichtungen ausgebildeter Frauen darüber hinaus kaum zu erfüllen. Denn beachtet werden muss auch, dass nicht jedes Unternehmen vor gleichen Voraussetzungen steht. Für einige Branchen, die schon unter den Hochschulabsolventen einen sehr geringen Anteil weiblicher Fachkräfte aufweisen, wäre eine starre Quotenregelung nicht zu erfüllen. Aus diesem Grund begrüßt die FDP-Bundestagsfraktion auch ausdrücklich die Bemühungen zahlreicher Unternehmen, eine gezielte Karriereförderung anzubieten. Frauen müssen in die Führungsstruktur von Unternehmen vordringen. Das „Networking“ im Rahmen eines „Paktes für mehr Frauenpower“ ist zu unterstützen.

Die FDP-Bundestagsfraktion schlägt einen partnerschaftlichen Weg gemeinsam mit den mittelständischen und großen Unternehmen in Deutschland vor.

 

II. Rahmenbedingungen verbessern – Grundlagen für mehr Frauen in Führungspositionen schaffen

Die Wahrnehmung von Leitungsfunktionen ist häufig mit langen Arbeitszeiten, Dienstreisen oder auch ständiger Verfügbarkeit verbunden, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erschweren. Der im August 2010 vorgestellte „Monitor Familienleben“ belegt, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zunehmend ein Kernthema ist; 69 % der Bevölkerung und 78 % der Eltern sagten, hier sollte auch in Zukunft der Schwerpunkt der Familienpolitik liegen. Dies zeigt, dass insbesondere für den Führungskräftenachwuchs die Bedingungen verbessert werden müssen, zumal die „Vereinbarkeits-Problematik“ noch immer größtenteils den Frauen zugeschrieben wird.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist Frauen und Männern gleichermaßen wichtig. Daher müssen beide über Möglichkeiten zur verbesserten Vereinbarkeit informiert werden, damit Mütter und Väter sich gleichermaßen der Familie widmen können. Im Rahmen der Kinderbetreuung sollten Maßnahmen zur Verbesserung von qualitativen und zeitlich flexiblen Angeboten ausgebaut werden. Bundesweit konnte mittlerweile im Bereich der Kinderbetreuung eine Quote von durchschnittlich 20,4 % erreicht werden. Um die Verlässlichkeit zu fördern, will die FDP-Bundestagsfraktion die Kooperation von Kindertagesstätte und Tagespflege unterstützen. Wir setzen ferner auf die Eigeninitiative von Unternehmen, wenn es darum geht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch nach der Geburt eines Kindes durch innovative Modelle, z.B. durch sog. Kontakthalteangebote, zu binden, um die nahtlose Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen.

Wesentlich ist aber auch die Flexibilisierung von Arbeitszeiten. Wir brauchen einen Mentalitätswandel – weniger Anwesenheitskultur und mehr Offenheit. Auch für Führungskräfte müssen attraktive Lösungen gefunden werden. Ähnliches muss auch für diejenigen Personen gelten, die in der Öffentlichkeit stehen und dadurch Vorbildfunktion haben wie etwa Abgeordnete oder Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und –sekretäre. In Norwegen etwa befinden sich Anfang 2011 der Justizminister Knut Storberger und der Kinder-, Gleichstellungs- und Eingliederungsminister Audun Lysbakken in Vaterschaftsurlaub. Auch die Politik ist mit Blick auf familienfreundliche Zeitplanungen gefordert.

Es sollte geprüft werden, ob bei Führungskräften die Möglichkeit besteht, den Arbeitsort und die tägliche Arbeitszeit im Rahmen von Arbeitszeitkonten, einer Flexibilisierung der Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresarbeitszeit bei Erreichbarkeit über das Handy oder den Laptop, im Rahmen von Gleitzeit und Teilzeit sowie Jobsharing-Modellen oder längeren Freizeitblöcken („Sabbaticals“) flexibler zu gestalten. Vor diesem Hintergrund begrüßt die FDP-Bundestagsfraktion die am 8.2.2011 zwischen der Bundesministerin Dr. Kristina Schröder, BMFSFJ, und den Präsidenten des BDA, DIHK, ZDH und einem Mitglied des Bundesvorstandes des DGB geschlossene „Charta für familienbewusste Arbeitszeiten“.

 

III. Erhöhung des Anteils von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen – Schritte für eine stärkere Beteiligung von Frauen

Die FDP-Bundestagsfraktion will für Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft nicht nur formal die gleichen Rechte und Chancen. Im Koalitionsvertrag haben sich die Koalitionspartner für mehr Frauen in Führungspositionen ausgesprochen. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst soll maßgeblich erhöht werden. Dazu soll ein Stufenplan vorgelegt werden, der in einer ersten Stufe auf verbindliche Berichtspflichten und transparente Selbstverpflichtungen setzt.

1. Verbindliche Berichtspflichten und transparente Selbstverpflichtungen sowie weitere Maßnahmen für mehr Frauen in Führungspositionen

  • Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) wurde im Mai 2010 durch neue Empfehlungen ergänzt. Hiernach soll der Vorstand bei der Besetzung von Führungsfunktionen in Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen anstreben. Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenskonflikte, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen. Vorstand und Aufsichtsrat sollen jährlich im Geschäftsbericht über die Corporate Governance des Unternehmens berichten (Corporate Governance Bericht). Hierzu gehört auch die Erläuterung eventueller Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex. Der 2010 mit Blick auf Diversity und eine angemessene Beteiligung von Frauen neu gefasste DCGK ist kein Gesetz, erzeugt jedoch Publikations-, Begründungs- und Rechtfertigungspflichten. Damit sind börsennotierte Unternehmen bereits eine transparente Selbstverpflichtung eingegangen. Da es sich um Regeln von Unternehmen für Unternehmen handelt, wird der Kodex greifen. So haben Unternehmen den nötigen Spielraum, um ihren jeweiligen individuellen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Der damit verbundene Publizitätsdruck ist geeignet, Gleichstellung in börsennotierten Unternehmen weiter zu fördern.
  • Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich für entsprechende Änderungen im Public Governance Kodex, der sich an nicht börsennotierte Unternehmen mit Bundesbeteiligung richtet, einsetzen.
  • Für den öffentlichen Dienst wurden die Berichte zum Bundesgleichstellungsgesetz und zum Bundesgremienbesetzungsgesetz vorgelegt. Die FDP-Bundestagsfraktion wird gemeinsam mit dem Koalitionspartner prüfen, ob und inwieweit nicht nur das Bundesgremienbesetzungsgesetz, sondern auch das Bundesgleichstellungsgesetz geändert und effektiver gestaltet werden muss.
  • Dem öffentlichen Dienst kommt bei der Schaffung von Familienfreundlichkeit und flexiblen Arbeitszeitmodellen eine Vorbildfunktion zu. Vor diesem Hintergrund wird die FDP-Bundestagsfraktion verstärkt dafür werben, dass Vereinbarkeitsmaßnahmen und flexible Teilzeitmodelle von Frauen und Männern gleichermaßen wahrgenommen werden. Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt (Diversity) sollten auf allen Ebenen unterstützt werden. Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, parallel dazu die Forschung zur Entwicklung von Rollenbildern sowie zur „Gläsernen Decke“ und den Karriereverläufen von Frauen zu intensivieren. Auch die Bundesregierung ist in der Pflicht, den Anteil von Frauen in Führungspositionen weiter zu erhöhen.
  • Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt den Schritt der Deutschen Telekom, als erstes DAX 30-Unternehmen eine Selbstverpflichtung einzuführen. Bis Ende 2015 sollen 30 Prozent der oberen und mittleren Führungspositionen in dem Unternehmen mit Frauen besetzt sein; diese Regelung gilt weltweit. Weitere Unternehmen wie E.ON oder die Daimler AG setzen auf ähnliche Maßnahmen. Begrüßt werden auch Selbstverpflichtungen nach Art des „Münchner Memorandums für Frauen in Führung“, in dem sich die Unterzeichner u.a. auf interne klare und realistische Zielvorgaben zur Förderung von Frauen in Führungspositionen und ein effizientes Controlling sowie die Unterstützung insbesondere der Mitarbeiterinnen bei der Entwicklung klarer beruflicher Ziele und Perspektiven geeinigt haben. Auch wollen sie für effiziente Maßnahmen der Weiterbildung, wie z.B. Mentoring und Coaching, sorgen, um Frauen zum internen Aufstieg zu ermutigen. Gegenstand des Memorandums sind ferner transparente Leistungsbeurteilungen, gleiche Bezahlung bei gleicher Leistung, Etablierung innovativer Modelle zur Arbeitszeitgestaltung und Schaffung unternehmensspezifischer Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Im Fokus stehen dabei speziell auch Personen in Führungsverantwortung.
  • Über das vom ESF geförderte Programm der Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ und das Projekt des Verbandes der deutschen Unternehmerinnen (VDU) „Stärkere Präsenz von Frauen in Aufsichtsgremien“ werden in den nächsten zwei Jahren 150 Frauen für die Aufsichtsratstätigkeit qualifiziert und eine Datenbank mit geeigneten Kandidatinnen aufgebaut, um den Kandidatinnenpool für die Neuwahlen der Aufsichtsräte 2013 zu erweitern.
  • Bislang rekrutieren sich Aufsichtsratsmitglieder aus aktiven oder ehemaligen Mitgliedern der Vorstände der Unternehmen. Die FDP-Bundestagsfraktion regt an zu prüfen, inwieweit bei ausreichender Qualifikation auf Vorstandserfahrung verzichtet werden kann bzw. der Kandidatenpool für Aufsichtsratsmandate durch eine Erstreckung auf andere Berufsgruppen erweitert werden kann. Da eine solch zentrale Aufgabe einige Kenntnisse voraussetzt, die über das Fachliche weit hinausgehen, sollte  daher der Nachweis einer langjährigen und erfolgreichen Managementerfahrung, die natürlich nicht im selben Unternehmen erworben sein muss, Mindestanforderung sein.
  • Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung zur Förderung von Frauen in Führungspositionen intensiv mit den Frauenverbänden und -organisationen zusammenarbeitet, die sich für diese Frage engagieren, hierbei sind insbesondere das Projekt „Aktionärinnen fördern Gleichberechtigung“ des Deutschen Juristinnenbundes und FidAR (Initiative für mehr Frauen in die Aufsichtsräte) zu nennen.
  • Auch sollte darauf geachtet werden, dass Frauen in vergleichbaren Führungspositionen dasselbe Entgelt wie ihre männlichen Kollegen und in demselben Umfang nicht-monetäre Vergütungen wie die Männer erhalten. Die Überwindung der Entgeltungleichheit ist ausdrückliches Ziel des Koalitionsvertrages.
  • Ein entsprechendes Gütesiegel für Unternehmen, das auf objektiven und nachvollziehbaren Standards basiert, könnte für die einzelnen Unternehmen ein wichtiges Marketinginstrument darstellen (vgl. hierzu auch www.genderdax.de).
  • Die FDP-Bundestagsfraktion schlägt ferner vor, einen Pakt für mehr Frauen in Führungspositionen („Pakt für mehr Frauenpower“) zu entwickeln und hierbei insbesondere auch den Mittelstand einzubeziehen. Einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) zufolge haben fast 20 % aller Familienunternehmen in Deutschland einen weiblichen Chef. So befanden sich von den knapp drei Millionen Familienunternehmen im Jahr 2006 rund 567.000 Betriebe mehrheitlich im Besitz einer Frau, die die Firma lenkte oder die Unternehmensführung maßgeblich bestimmte. Die Zahl heute dürfte allerdings höher sein. Beim „Pakt für mehr Frauenpower“ sollte an die vorhandene Vereinbarung zur Chancengleichheit angeknüpft werden. Wie bei dem so erfolgreichen Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs, bei dem die Wirtschaft freiwillige Verpflichtungen eingegangen ist, die die Lehrstellensituation verbessert haben, sollen konstruktive Wege und nicht Zwänge, Sanktionen oder mehr Bürokratie im Vordergrund stehen. Die FDP-Bundestagsfraktion will mehr Freiwilligkeit für eine breitere Beteiligung von Frauen. Der „Pakt für mehr Frauenpower“ soll diejenigen, die in Deutschland Verantwortung für Beschäftigung tragen, motivieren, moderne Wege zu beschreiten.

 

2. Evaluierung der Maßnahmen im Jahr 2013

All diese Maßnahmen wie die transparenten Selbstverpflichtungen oder auch Berichtspflichten und die Ergebnisse des „Paktes für mehr Frauenpower“ sind 2013 zu evaluieren. Der Zeitpunkt ergibt sich daraus, dass die Konkretisierung der bisherigen Diversity-Empfehlung für Aufsichtsräte und Vorstände durch die Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ zur Erhöhung des Anteils von Frauen und internationalen Vertretern in deutschen Aufsichtsräten erst ab 2013 wird wirken können, da erst dann turnusmäßig Neuwahlen anstehen.

Anhand der vorgelegten Ergebnisse und der Maßnahmen gerade in den größeren und börsennotierten Unternehmen sowie der Ergebnisse des Paktes werden weitere Schritte zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen zu prüfen sein.

Sollte der Anteil von Frauen in Führungspositionen in allen börsennotierten Unternehmen und allen mitbestimmungspflichtigen Unternehmen nicht erheblich gesteigert worden sein, wird sich die FDP-Bundestagsfraktion dafür einsetzen, dass

  • der „Pakt für mehr Frauenpower“ nachgebessert wird;
  • auch geprüft werden soll, welche weiteren Maßnahmen mit Blick auf transparente Selbstverpflichtungen getroffen werden können;
  • geprüft wird, inwieweit die Unternehmen verpflichtet sollen, den Anteil von Frauen und Männern in Führungspositionen in ihrem Jahresabschluss darzulegen.
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